Erstellt am 02.03.2011 um 11:59 Uhr von MonaLisa
@lkjmn,
arbeitsunfähig heisst nicht amtsunfähig!
Du kannst während deiner AU jederzeit dein Ehrenamt ausführen, solange die Genesung damit nicht beeinflusst wird und ne Sitzung gehört garantiert nicht dazu!
Mach dir wegen der Abmahnung keine Gedanken, sie ist das Papier nicht wert, das dafür verwendet wurde. Lass sie in deiner PA vergammeln...... Dein Ehrenamt kann nicht abgemahnt werden.
Die Ausfertigung für dich würde ich einrahmen und an geeigneter Stelle als Trophäe im BR - Büro an die Wand pinnen!
Nachtrag zum nachlesen:
"Auch krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit eines BR-Mitglieds führt nicht zwangsläufig auch zu einer Amtsunfähigkeit und somit zu seiner Verhinderung (BAG 15. 11. 84, DB 85, 1028; LAG Düsseldorf 6. 1. 04, AiB 04, 753: Vermutung der Amtsunfähigkeit)."
§ 25 BetrVG DKK, 3. Zeitweilige Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds, RN. 17
Erstellt am 02.03.2011 um 12:00 Uhr von paula
diese Abmahnung ist sicher nicht Rechtens. Du kannst auch in der Arbeitsunfähigkeit (Arzt bescheinigt Dir ja nur, dass Du Deinen Job als MA nicht ausüben kannst) auch Betriebsratstätigkeiten ausüben kannst. Du solltest nur den Heilungsprozess nicht gefährden, was ich hier nicht sehe.
Natürlich kann man auf Entfernung aus der Personalakte klagen, Stellungnahme abgeben etc. Aber vorher würde mich mal interessieren, wie Dein Verhältnis zur GL insgesamt ist? Kommst Du vielleicht mit einem vernünftigen Gespräch an der richtigen Stelle weiter oder befindet ihr Euch im "Krieg"?
Erstellt am 02.03.2011 um 15:46 Uhr von Niemand
Das Problem hier ist ja nicht die Abmahnung. Sondern diese Behinderung im Amt
"Daraufhin hat mich meine GL der Firma verwiesen mit der Begründung das ich im krank geschriebenen Zustand nichts im Betrieb verloren habe!"
Und hier würde ich auch empfehlen mit einem BR Beschluß einen Anwalt zu beauftragen die Interessen des BR zu vertreten.
Erstellt am 03.03.2011 um 09:33 Uhr von Hulky
Dies könnte man auch als Behinderung BR-Arbeit ansehen und ist nach § 119 BetrVG strafbar.
Erstellt am 03.03.2011 um 09:47 Uhr von MonaLisa
@Hulky, Niemand,
bleibt mal auf dem Teppich!
"lkjmn" hätte sich aber vielleicht auch durch Seminare/Schulungen über das BetrVG schlau machen lassen können, dann hätte er gewusst, dass der AG Stuss redet............
Das wird in Grundlagenseminaren gelehrt!
Erstellt am 03.03.2011 um 10:25 Uhr von lkjmn
Es ist so das ich zwar bereits das BR1 Seminar habe und mich mit dem BetrVG auskenne aber da wir ganz neue BR sind wollen wir ja nicht unbedingt was falsch machen und deshalb frage ich hier erst mal was zu tun ist.......weil die Abmahnung habe ich ja bereits!
Erstellt am 03.03.2011 um 10:33 Uhr von MonaLisa
@lkjmn,
sobald du dich mit dem BetrVG "auskennst", sprech ich dich mit Herrn/Frau Professor an.... ;-))
Gerade wenn ihr "neue" BR-Hasen seid, solltet ihr euch intensivst mit dem § 37 befassen!
Und schleunigst das nächste Grundlagenseminar buchen........
Mach dich wegen der Abmahnung nicht verrückt. Sie ist es nicht wert!
Erstellt am 03.03.2011 um 11:06 Uhr von Niemand
Was heißt hier auf dem Teppich bleiben?
Ich als erfahrener SBV hätte mir solch einen Rauswurf gar nicht gefallen lassen. Aber du darfst nicht glauben, daß der Vorgesetzte die rechtlich Lage nicht kannte. Es ist eher davon aus zu gehen, daß der Vorgesetzte durch sein Verhalten den neuen nicht erfahrenen DRV einschüchtern möchte. Da wäre eine Anzeige wegen Behinderung der BR Arbeit die richtige Antwort, da sich lkjmn ja nicht über das erteilte Hausverbot hinweg setzen durfte, er dadurch aber in seiner BR Arbeit behindert wurde.
Erstellt am 03.03.2011 um 11:19 Uhr von lkjmn
Hallo Niemand!
Erst mal danke für deine Antwort!!!!!!
Also ich werde das mal mit meiner Gewerkschaft durchsprechen und mal sehen was die dazu sagen!
Aber ist es nicht so das wenn ich jetzt eine Anzeige mache wegen Behinderung der BR Arbeit- daß dann das Verhältniss zur GL noch schlechter wird und ich mir somit selber ins Knie ballere......
Erstellt am 03.03.2011 um 12:17 Uhr von Niemand
Hallo,
das musst du natürlich selbst einschätzen. Ich an deiner Stelle würde nochmals das Gespräch mit dem AG suche, und ihm die rechtliche Lage darlegen. Du solltest die Entfernung der Abmahnung fordern und dir solches Verhalten für die Zukunft verbitten. Geht der AG darauf nicht ein, solltest du die Anzeige erstatten.