Erstellt am 09.09.2010 um 17:26 Uhr von pfeilenbogen
Der AG hat die NOTWENIGEN Kosten zu tragen und nicht den Wunsch des AN/BR nach einem "größeren" Wagen. Alsonicht weil man gerne auch einmal einen großen Wagen fahren will diesen nehmen. Der AG kann sogar auf die Bahn und ÖPNV verweisen.
Auch BR sind ganz einfach nur AN wie alle anderen auch die sie gewählt haben auch.
Wenn es im Betrieb Regelungen gibt zum Thema Dienstreisen usw. hat auch der BR diese zwingend zu beachten, auch schon wegen § 78 BetrVG.
Also, Vertrauensbruch kann sein, doch für eine "fristlose Kündigung" dürfte es nicht reichen, vor allem bei ggf.neu gewählten BR.
Erstellt am 09.09.2010 um 17:56 Uhr von DerAlteHeini
karat
Wenn es Reisekostenrichtlinien im Betrieb gibt, ist diese auch für Betriebsratsmitglieder gültig.
Hat das Betriebsratsmitglied den Autoverleiher um ein größeres Auto gebeten und ist dies nicht mehr von den Reisekostenrichtlinien gedeckt, hat das Betriebsratsmitglied die Mehrkosten selber zu tragen.
Ich sehe hier kein Vertrauensbruch, es sei denn der Betroffene hat versucht die Mehrkosten, wie auch immer, zu verschleiern.
Erstellt am 09.09.2010 um 19:11 Uhr von pfeilenbogen
@DerAlteHeini
>> Ich sehe hier kein Vertrauensbruch, es sei denn der Betroffene hat versucht die Mehrkosten, wie auch immer, zu verschleiern.
Wenn man Reisekosten abrechnet welche nicht abgerechnet werden dürfen, könnte der AG diese sehr wohl abmahnen usw.
Denn mit der Unterschrift unter eine Reisekostenabrechnung (Urkunde) bestätigt man, dass man die geltenden Regelungen beachtet hat und eigehalten hat und nur das abgerechnet hat was zulässig ist.
Verhaltensbedingte Kündigung bei falscher Reisekostenabrechnung
Fehler, vertragswidriges Verhalten und Straftaten können Sie als Arbeitgeber als Grund für eine verhaltensbedingte Kündigung nehmen; in der Regel nach vorheriger Abmahnung.
http://www.vnr.de/b2b/personal/arbeitsrecht/verhaltensbedingte-kuendigung-bei-falscher-reisekostenabrechnung.html
Falsche Reisekostenabrechnung: Kündigung kann rechtens sein ...
http://www.stern.de/wirtschaft/arbeit-karriere/arbeit/falsche-reisekostenabrechnung-kuendigung-kann-rechtens-sein-526850.html
Erstellt am 09.09.2010 um 23:50 Uhr von DerAlteHeini
pfeilenbogen
Was Du da Schreibst ist deine Meinung. Wurde nichts manipuliert, oder verschleiert, sehe ich keine Möglichkeit hier den Betroffenen zu kündigen. Nach deiner Version darf der Mitarbeiter sich nicht einmal verrechnen.
Erstellt am 10.09.2010 um 09:38 Uhr von Ulrik
@DerAlteHeini
Das ist m. E. so nicht ganz korrekt. Es gibt Bereiche, für die gilt es, eine größere Sorgfalt anzuwenden, als das ein Mensch normalerweise tut.
Im geschäftlichen Bereich, und gerade wenn es um Geld geht, muß eine höhere Sorgfalt vorherrschen. Ansonsten bleibt immer die grobe Fahrlässigkeit u. U. bestehen.
Schau mal in den §277 BGB rein, da ist genau so was geregelt.
Rechenfehler oder >ich kannte die Fahrtkostenregelung nicht< wird den Kollegen nicht unbedingt schützen, da er aufgrund der Sorgfaltspflicht sich vorher hätte informieren müssen.
Ich denke zwar auch, daß eine Abmahnung ausreicht, aber ganz so einfach ist es mit dem >Nichtwissen< nicht.