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Fristlose Kündigung wegen Vertrauensbruch

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karat
Jan 2018 bearbeitet

hallo, ich bin beim br und bin anfang der woche zu einem gesamtbetriebsrat gefahren mit ein leihwagen. ich habe den mitarbeiter gesagt das ich ein grösseres auto haben wollte aber ich wusste nicht das dieser wagen der firma etwa 10 euro mehr kosten würde. jetzt droht die werksleitung über eine fristlose kündigung wegen vertrauensbruch...dürfen die mich deswegen kündigen???

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Community-Antworten (5)

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pfeilenbogen

09.09.2010 um 19:26 Uhr

Der AG hat die NOTWENIGEN Kosten zu tragen und nicht den Wunsch des AN/BR nach einem "größeren" Wagen. Alsonicht weil man gerne auch einmal einen großen Wagen fahren will diesen nehmen. Der AG kann sogar auf die Bahn und ÖPNV verweisen.

Auch BR sind ganz einfach nur AN wie alle anderen auch die sie gewählt haben auch.

Wenn es im Betrieb Regelungen gibt zum Thema Dienstreisen usw. hat auch der BR diese zwingend zu beachten, auch schon wegen § 78 BetrVG.

Also, Vertrauensbruch kann sein, doch für eine "fristlose Kündigung" dürfte es nicht reichen, vor allem bei ggf.neu gewählten BR.

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DerAlteHeini

09.09.2010 um 19:56 Uhr

karat Wenn es Reisekostenrichtlinien im Betrieb gibt, ist diese auch für Betriebsratsmitglieder gültig. Hat das Betriebsratsmitglied den Autoverleiher um ein größeres Auto gebeten und ist dies nicht mehr von den Reisekostenrichtlinien gedeckt, hat das Betriebsratsmitglied die Mehrkosten selber zu tragen.

Ich sehe hier kein Vertrauensbruch, es sei denn der Betroffene hat versucht die Mehrkosten, wie auch immer, zu verschleiern.

P
pfeilenbogen

09.09.2010 um 21:11 Uhr

@DerAlteHeini

Ich sehe hier kein Vertrauensbruch, es sei denn der Betroffene hat versucht die Mehrkosten, wie auch immer, zu verschleiern.

Wenn man Reisekosten abrechnet welche nicht abgerechnet werden dürfen, könnte der AG diese sehr wohl abmahnen usw.

Denn mit der Unterschrift unter eine Reisekostenabrechnung (Urkunde) bestätigt man, dass man die geltenden Regelungen beachtet hat und eigehalten hat und nur das abgerechnet hat was zulässig ist.

Verhaltensbedingte Kündigung bei falscher Reisekostenabrechnung Fehler, vertragswidriges Verhalten und Straftaten können Sie als Arbeitgeber als Grund für eine verhaltensbedingte Kündigung nehmen; in der Regel nach vorheriger Abmahnung. http://www.vnr.de/b2b/personal/arbeitsrecht/verhaltensbedingte-kuendigung-bei-falscher-reisekostenabrechnung.html

Falsche Reisekostenabrechnung: Kündigung kann rechtens sein ... http://www.stern.de/wirtschaft/arbeit-karriere/arbeit/falsche-reisekostenabrechnung-kuendigung-kann-rechtens-sein-526850.html

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DerAlteHeini

10.09.2010 um 01:50 Uhr

pfeilenbogen Was Du da Schreibst ist deine Meinung. Wurde nichts manipuliert, oder verschleiert, sehe ich keine Möglichkeit hier den Betroffenen zu kündigen. Nach deiner Version darf der Mitarbeiter sich nicht einmal verrechnen.

U
Ulrik

10.09.2010 um 11:38 Uhr

@DerAlteHeini Das ist m. E. so nicht ganz korrekt. Es gibt Bereiche, für die gilt es, eine größere Sorgfalt anzuwenden, als das ein Mensch normalerweise tut. Im geschäftlichen Bereich, und gerade wenn es um Geld geht, muß eine höhere Sorgfalt vorherrschen. Ansonsten bleibt immer die grobe Fahrlässigkeit u. U. bestehen. Schau mal in den §277 BGB rein, da ist genau so was geregelt. Rechenfehler oder >ich kannte die Fahrtkostenregelung nicht< wird den Kollegen nicht unbedingt schützen, da er aufgrund der Sorgfaltspflicht sich vorher hätte informieren müssen. Ich denke zwar auch, daß eine Abmahnung ausreicht, aber ganz so einfach ist es mit dem >Nichtwissen< nicht.

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