W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kopie der Stellungnahme zur Gleichstellung an Personalbüro?

K
Köfte
Nov 2016 bearbeitet

Moin,

unser SBV schreibt gerade eine Stellungnahme zur Gleichstellung. Unser Personalchef verlangt eine Kopie der Stellungnahme. Ist er dazu berechtigt?

3.06704

Community-Antworten (4)

R
rtjum

01.03.2011 um 16:06 Uhr

Hallo,

verlangen kann er erstmal viel, aber geben muß Euer SBV dem Personalchef das nicht. Der Personalchef hat gegenüber dem SBV in diesen Dingen keinerlei Weisungsbefugniss! Allerdings wenn man eine vernünftige Zusammenarbeit will oder hat, sollte man sich zusammensetzen und über diese Dinge in Ruhe sprechen.

Gruß rtjum

L
Lotte

01.03.2011 um 17:00 Uhr

Köfte, bei einer Gleichstellung wird sowohl der BR/SBV als auch der AG zur Stellungsnahme aufgefordert. Wahrscheinlich würde er gerne abschreiben. Ich würde mich rtjum anschließen und mit dem PersoChef das Gespräch suchen. Die Stellungsnahme würde ich ihm nicht überlassen, da hat er auch keinerlei Ansprüche.

K
Köfte

01.03.2011 um 17:09 Uhr

hmmm,

danke erstmal für die Hilfe.

Bin aber nicht sicher, ob unsere Personalchef nur abschreiben möchte. Seinen Äußerungen der SBV gegenüber zufolge hält er es eher für Quatsch und als eine reine Sicherungsmaßnahme des AN, da wir gerade kurz vor einer Massenentlassung stehen... (Soviel zur momentanen vernüftigen Zusammenarbeit ;-).

R
rtjum

01.03.2011 um 20:39 Uhr

Hallo,

das kann er ja dann in seiner Stellungnahme so formulieren. die SBV ist ein eigenständiges Organ und soll lt. Gesetz ja beraten und helfen. Wenn das bei euch im Moment um massenentlassungen geht, so darf das nicht im Kopf der SBV sein, wenn die Stellungnahme verfaßt wird, hier gelten nur objektive Gründe. Also Personalchef hat verloren in Bezug auf Stellungnahme erhalten! gruß rtjum

Ihre Antwort