Erstellt am 11.11.2008 um 09:35 Uhr von Rapper22
Hallo Dörmi,
eine Freistellung ist ab einer Arbeitnehmerzahl von 200 möglich. Wenn also in der Amtszeit des BR die Anzahl der Mitarbeiter in einem Betrieb steigt, sodas eine Freistellung möglich wäre, kann der BR das auch mittendrin beschließen. Er kann aber auch darauf verzichten. Es liegt einzig bei Euch, wie dies gehandhabt werden soll. Ihr müßt nur den AG vorher informieren, dass jemand aus dem Gremium freigestellt werden soll, um die anfallenden Betriebsratsarbeiten zu erledigen.
MfG
Rapper22
Erstellt am 11.11.2008 um 09:48 Uhr von Dörmi
Hallo Rapper22
vielen Dank für die schnelle Antwort,ich hoffe ich komme
damit ein Stück weiter.
Dörmi