Erstellt am 28.02.2011 um 21:41 Uhr von wölfchen
. . . anscheinend handelt es sich um einen 3-er Betriebsrat und da seid Ihr mit 2 Mitgliedern doch handlungsfähig.
Wenn Ihr jedoch nicht so recht wisst, wie Ihr damit umgehen sollt, würde ich Euch empfehlen, dass Ihr Euch zusammensetzt und dann mal eine Liste erstellt, welche Angaben Euch eventuell für die betriebsbedingte Kündigung noch fehlen könnten. Schaut mal in den Kommentar zum § 102 BetrVG unter dem Stichwort "betriebsbedingte Kündigungen" und da findet Ihr mit Sicherheit ein paar Dinge, die Euer AG versäumt hat, Euch detailliert mitzuteilen (so perfekt wird er doch hoffentlich nicht sein).
Und dann teilt Ihr ihm freundlich und schriftlich mit (innerhalb der 7-Tage-Frist), dass Ihr über den Antrag nicht abschließend beraten konntet, weil Euch noch folgende Angaben fehlen . . . Damit habt Ihr Euch ein wenig Luft verschafft.
Und dann Daumendrücken, dass Euer fehlendes BRM bis dahin wieder auf der Matte steht, oder ist der auch ein Neuling?
Erstellt am 01.03.2011 um 08:33 Uhr von Bobbesch
@ wölfchen
sind (eigentlich) ein 7er Gremium.
Heute flattert per email eine Amtsniederlegung nach der anderen rein.
Kann bei sowas der GBR auch etwas machen ?
Danke
Erstellt am 01.03.2011 um 09:48 Uhr von Lotte
Bobbesch,
hier zum § 21 BetrVG aus dem Däubler:
RN 27: "Sinkt die Gesamtzahl der BR-Mitglieder unter die gesetzlich vorgeschriebene Zahl seiner Mitglieder, endet die Amtszeit auch dann nicht, wenn die fehlenden BR-Mitglieder nicht durch Ersatzmitglieder ersetzt werden können. Der »Rumpf-BR« – notfalls ein BR-Mitglied – führt ggf. bis zum Ablauf der regelmäßigen Amtszeit die Geschäfte weiter. "
Würde das analog anwenden. Aber: Auch bei AU könnte man u. U. an einer BR Sitzung teilnehmen.
Erstellt am 01.03.2011 um 11:37 Uhr von wölfchen
. . . da hilft Euch der Zeitgewinn also nur kurz, aber er hilft, denn in diesem Fall nützt aus meiner Sicht nur eins, den Ärger über die anderen BRM zurückstellen, ganz fix eine außerordentliche BR-Sitzung einberufen, mit denen, die noch zur Stange halten und einen Beschluß für die Beauftragung eines Rechtsanwaltes zu fassen, der Euch beratend zur Seite steht, denn hier im Forum jetzt einen Crashkurs über betriebsbedingte Kündigungen zu halten - das wird wohl nix . . .