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Ist für die BR-Tätigkeit eine Mindeststundenzahl des Arbeitsverhältnises notwendig?

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Thulli
Jan 2018 bearbeitet

Ein engagiertes Mitglied unseres (7´ner) Gremiums hat aufgrund massiven Bossings den Hauptteil ihres Teilzeitvertrags zum Monatsende gekündigt, es bleibt lediglich ein Rest von 3 Std./Wo. übrig. Reicht das um das BR-Mandat aufrecht zu erhalten? Wenn ja, beansprucht die BR-Arbeit aber mehr als drei Stunden in der Woche; wären diese Zeiten dann als Mehrarbeit bzw. Überstunden zu behandeln?

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Community-Antworten (3)

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monalisa

28.02.2011 um 11:56 Uhr

@Thulli, solange die Kollegin mit der Firma einen Arbeitsvertrag hat und nicht selber zurücktritt, ist sie Betriebsrätin, unabhängig von der Stundenzahl! Aber wie geht das? Den Hauptteil des Teilzeitvertrages kündigen....

Die mehr geleisteten Betriebsratsstunden werden abgefeiert!

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Thulli

28.02.2011 um 12:05 Uhr

Die Kollegin arbeitet mit 25 Std. in einem Wohnheim und mit 3 Std. im ambulant betreuten Wohnen, sie hat nur die Stelle im Wohnheim gekündigt.

Abfeiern geht ja gar nicht, wenn ihre Wochenarbeitszeit von der BR-Tätigkeit mehr als verbraucht wird...

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monalisa

28.02.2011 um 12:12 Uhr

@Thulli, ach so, alles klar! Aber solange sich - bis auf die Stundenzahl - nichts ändert, bleibt sie - so wie ich vorher gesagt habe - Mitglied im Gremium.

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