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Interessenausgleich und Sozoalplan

W
WinMar
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, ich gehöre dem BR eines Unternehmen an, der an verschiedenen Standorten tätig ist. Nun wurde ein Standort aufgrund der wirtschaftlichen Ertragslage zur Schließung angekündigt. Die Geschäftsführung hat den Betriebsrat ordnungsgemäß informiert. Nun das Problem: Wir sind ein junger BR mit 7 Mitgliedern und konnten leider noch kein einziges Seminar belegen. Wir sollen nun aber Vorschläge in Bezug auf Interessenausgleich und Sozialplan ausarbeiten, und diese dann mit der Geschäftsleitung besprechen. WO müssen wir drauf achten? WIE lange darf es dauern, bis das ein IA oder SP zustande kommt?

Es wäre nett wenn viele nützliche Antworten eingehen würden.

1.25803

Community-Antworten (3)

S
Südmann

25.02.2011 um 17:21 Uhr

ihr solltet unbedingt - "hurtig, hurtig"- beschließen, einen Sachverständigen (z.b.Fachanwalt für Arbeitsrecht )hinzuzuziehen (§ 80BetrVG)

sollte der AG ablehnen, die Hinzuziehung über das Arbeitsgericht erzwingen (dürfte keinerlei Probleme machen)

die Thematik ist äußerst komplex und folgenreich dazu könnte man Seiten schreiben, nur um das Thema mal ganz grob anzureißen, wobei noch die spezielle Situation in eurem betrieb dazukommt, die nur ihr selber kennt ohne Fachmann habt ihr als "junger BR" ohne spezielle Kenntnisse keine Chance, eure Wähler ausreichend gut zu vertreten

K
Köfte

26.02.2011 um 23:01 Uhr

Ich dachte erst, Du redest von unserem Standort, aber bei uns wird ja erst Personal abgebaut. Geschlossen wird erst in zwei Jahren ;-(

BR einberufen mit TOP "Hinzuziehung eines Sachverständigen", wie Südmann schon gesagt hat. Fragt eure Gewerkschaft, die können euch welche empfehlen.

Seid ihr (ordentlich) gewerkschaftlich organisiert? Wenn nicht, erstmal Mitglieder organisieren.

Ist schon eine Mitarbeiterversammlung von der GL einberufen worden? Wenn nicht, selber eine Betriebsversammlung einberufen (sofort), und die Mitarbeiterinnen zum Eintritt in die Gewerkschaft überzeugen. Warum? Mit einem ordentlichen Organisationsgrad könnt ihr euren Arbeitgeber eher "überzeugen", höhere Abfindungen zu zahlen. Evtl. könnt ihr auch mit Hilfe des Sachverständigen eine Alternative zur Standortschließung ausarbeiten. Damit euer AG aber überhaupt zuhört, brauch ihr: -> "ordentlichen Organisationsgrad"!

Ganz wichtig: Lasst euch von eurer GL keinen Zeitdruck aufbauen. Ihr habt Zeit! Der AG will euch rausschmeissen! Ihr müsst überzeugt sein, dass die Schließung auch wirklich sinnvoll ist. (Als ob man das jemals könnte! Das Management macht Mist, und ihr dürft es auslöffeln!)

Von der GL alle Zahlen, Bilanzen usw. anfordern.

Immer wieder hier fragen ...

Viel Glück!

G
ganther

27.02.2011 um 01:39 Uhr

also dass der Organisationsgrad Auswirkung auf die Höhe der Abfindung hat halte ich für eher unwahrscheinlich....

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