Erstellt am 25.02.2011 um 16:33 Uhr von Südmann
am besten lässt du dich von einem Rechtsanwalt (Fachanwalt für Arbeitsrecht) begleiten
Beschlußfassung reicht, Zustimmung des AG dazu nicht erforderlich
es könnte sein, daß der Gegner erstmal die ordentliche Beschlußfassung anzweifelt
(eigentlich Standart)
da könntet ihr schon euer "Jericho" erleben, wenn Fehler passiert sind
dann könnte sein, daß der Widerspruch nicht substantiiert genug ist
dann könnte sein, daß der Richter auf einen Vergleich hinarbeitet
je nachdem, wie fit du auf deinem Gebiet bist und wer dich unterstützt
wird das ein lockeres Gespräch mit breitem Grinsen oder eine schweißtreibende Angelegenheit mit Ohrfeigen
Erstellt am 25.02.2011 um 18:09 Uhr von wölfchen
. . . würde ich auch vorschlagen - außerordentliche Sitzung mit TOP Beschlußfassung zur Beauftragung des Rechtsanwaltes Herrn oder Frau xyz. Aber sucht wirklich einen guten Fachanwalt, sonst habt Ihr schon verloren . . .