Beteilungsrechte des BR bei Aufhebungsvertrag?
Hallo. Ein MA erlitt einen Schlaganfall in dessen Folge er arbeitsunfähig wurde. Er hat nun einen GdB von 90%. Er bekommt zzt von der Krankenkasse ein Übergangsgeld. der AG hat ihm einen Aufhebungsvertrag (ohne Abfindungsangebot!) zugeschickt, der MA hat diesen auf unseren Rat hin abgelehnt und stattdessen eine Beschäftigung von 15 Wochenstd. beantragt.
Hat der BR in diesem Fall irgend welche Beteiligungsrechte? Wie können wir den Kollegen noch unterstützen? Der Kollege ist seit 20 Jahren bei uns beschäftigt. Es gibt keine Schwerbehindertenvertretung in unserem Betrieb.
Community-Antworten (3)
25.02.2011 um 14:06 Uhr
Hallo seesee, siehe § 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX.
25.02.2011 um 22:11 Uhr
@seesee Ich hoffe, dass der Kollege bei einem Anwalt war...! Wenn man es genau nimmt, hat der BR hier eine Rechtsberatung gestartet. Das könnte ein riesengroßes Problem ergeben.
28.02.2011 um 09:50 Uhr
Hallo seesee, schau im Internt nach www.kvjs.de (Kommunalverband für Jugend und Soziales) die helfen dir Bestimmt und geben Hilfreich antwort. Gruß Tulpe
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