Hallo.
Ein MA erlitt einen Schlaganfall in dessen Folge er arbeitsunfähig wurde. Er hat nun einen GdB von 90%. Er bekommt zzt von der Krankenkasse ein Übergangsgeld. der AG hat ihm einen Aufhebungsvertrag (ohne Abfindungsangebot!) zugeschickt, der MA hat diesen auf unseren Rat hin abgelehnt und stattdessen eine Beschäftigung von 15 Wochenstd. beantragt.

Hat der BR in diesem Fall irgend welche Beteiligungsrechte? Wie können wir den Kollegen noch unterstützen? Der Kollege ist seit 20 Jahren bei uns beschäftigt. Es gibt keine Schwerbehindertenvertretung in unserem Betrieb.