Ich möchte gemäß BetrVG 80 .2 Einsicht iun diew Gehaltslisten der Mitarbeiter nehmen.

Man hat mir diese vorgelegt aber die Namen der Mitarbeiter entfernt.
Somit ist das Ding völlig wertlos.
Um die Namen zu erhalten soll ich eine Begründung für diue Einsicht vorlegen.

Mir ist das zu hoch - Wie soll ich mich verhalten ?

Gruß