Erstellt am 24.02.2011 um 14:53 Uhr von Nichtswissender
Hallo Takkus,
wie kommst du auf den Schulungsanspruch von 18 bzw. 24 Werktagen?
Du hast einen Schulungsanspruch auf mindestens alle Grundlagenseminare und weitere sofern diese erforderlich sind.
Vergleiche auch hier:
http://waf-seminar.de/erforderlichkeit-von-schulungen
Und da sthet nix von 18 oder 24 Werktagen.
Gruß
Nichtswissender
Erstellt am 24.02.2011 um 14:58 Uhr von takkus
@ Nichtswissender
Naja, ich habe mich auf 37/7 BetrVG bezogen und mal den Kommentar im Fitting gelesen. Daher kommen wir auf diese Frage.
Erstellt am 24.02.2011 um 15:07 Uhr von Petrus
@takkus:
Du hast im 37/7 auch gelesen, dass diese 3 oder 4 Wochen _zusätzlich_ zu den Schulungen nach 37/6 sind? (Oder im Juristensprech "Unbeschadet der Vorschrift des Absatzes 6")