Schulungsanspruch- wie viel in welchem Zeitraum
Hallo Leute,
ma ne`saublöde Frage: der Schulungsanspruch von 18 Werktagen bzw. 24 Werktagen bei uns Neuen bezieht sich auf die 4 Jahre zusammen oder pro Jahr?
Community-Antworten (3)
24.02.2011 um 15:53 Uhr
Hallo Takkus,
wie kommst du auf den Schulungsanspruch von 18 bzw. 24 Werktagen? Du hast einen Schulungsanspruch auf mindestens alle Grundlagenseminare und weitere sofern diese erforderlich sind.
Vergleiche auch hier: http://waf-seminar.de/erforderlichkeit-von-schulungen
Und da sthet nix von 18 oder 24 Werktagen.
Gruß Nichtswissender
24.02.2011 um 15:58 Uhr
@ Nichtswissender
Naja, ich habe mich auf 37/7 BetrVG bezogen und mal den Kommentar im Fitting gelesen. Daher kommen wir auf diese Frage.
24.02.2011 um 16:07 Uhr
@takkus: Du hast im 37/7 auch gelesen, dass diese 3 oder 4 Wochen zusätzlich zu den Schulungen nach 37/6 sind? (Oder im Juristensprech "Unbeschadet der Vorschrift des Absatzes 6")
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