Erstellt am 06.09.2006 um 22:00 Uhr von Mona-Lisa
Urmel,
In allen Unternehmen mit in der Regel mehr als einhundert ständig beschäftigten Arbeitnehmern ist ein Wirtschaftsausschuss zu bilden.
§ 106 (1) BetrVG
Eindeutig, oder?
Der Ausschuss sollte relativ bald nach der Wahl gegründet werden!
Es gibt auch keine Frist, in der nach der Wahl ein BetrVG Seminar besucht werden soll.
Aber gerade für neue Betriebsräte ist es Pflicht, so schnell wie möglich (für den Anfang) eine Grundlagenschulung zu machen!
Wie sollen sie sonst mitreden können?
Euer AG hat euch schon gut im Griff, wenn ihr euch euren Kopf über seine
Finanzen zerbrecht.........
Erstellt am 06.09.2006 um 22:14 Uhr von Urmel
@Mona-Lisa
Vielen Dank für Deine Antwort... damit können wir etwas anfangen!
Bitte hab' Nachsicht - wir sind alle neu (früher MAV) und haben bereits in den ersten Tagen seit Bestehen des BR heftige Kämpfe durchfechten müssen.
Urmel
Erstellt am 06.09.2006 um 22:18 Uhr von Mona-Lisa
Urmel,
wir haben alle mal angefangen.......
Lasst euch nicht unterkriegen! Viel Glück!
Erstellt am 06.09.2006 um 22:40 Uhr von Urmel