Liebe Forum-Kolleginnen und Kollegen,
ich habe heute in unserem Bewerbungsbogen-Fragenkatalog die Frage nach der anerkannten Schwerbehinderung -oder ob entspr. Antrag gestellt wurde - gefunden.
Mein Kenntnisstand ist der, dass bei Einstellung nicht gefragt werden darf, hinterher ist die Frage zulässig, (wg.IX SGB). Im "Arbeitsrecht im Betrieb" Ausgabe 12/2007 habe ich das so gelesen. Unlogisch finde ich das schon, aber gibt es neuere Informationen dazu?
Vielen Dank sagt ClaraFall