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Im Bewerbungsbogen Frage nach Schwerbehinderung

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Clarafall
Nov 2016 bearbeitet

Liebe Forum-Kolleginnen und Kollegen, ich habe heute in unserem Bewerbungsbogen-Fragenkatalog die Frage nach der anerkannten Schwerbehinderung -oder ob entspr. Antrag gestellt wurde - gefunden. Mein Kenntnisstand ist der, dass bei Einstellung nicht gefragt werden darf, hinterher ist die Frage zulässig, (wg.IX SGB). Im "Arbeitsrecht im Betrieb" Ausgabe 12/2007 habe ich das so gelesen. Unlogisch finde ich das schon, aber gibt es neuere Informationen dazu? Vielen Dank sagt ClaraFall

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Community-Antworten (2)

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Krähe

25.02.2011 um 12:32 Uhr

Schau mal hier, die Seite dies RA ist übringens generell super

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Auskunftspflicht.html

Gruß Krähe

D
DocPille

25.02.2011 um 12:44 Uhr

der Hensche ist schon gut,aber dies hier ist wieder so ein Thema wo sich die Geister scheiden,hier mal ein Link von mir zum nachlesen:

http://www.business-wissen.de/personalmanagement/bewerbungsgespraech-welche-fragen-zur-gesundheit-sind-zulaessig/

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