Erstellt am 30.11.2010 um 13:30 Uhr von sbvsgbix
NEIN!!!
Ein Auslaufen eines befristeten Arbeitsvertrag ist ja keine Kündigung!
Erstellt am 30.11.2010 um 16:51 Uhr von gallocampo
Schwerbehinderung hin- oder her. Ist der Mitarbeiter denn einfach unfähig oder könnte er angelernt werden?
Wenn ihr schon eine gewisse Regelmäßigkeit habt in Befristung - Befristung - unbefristet, dann sollte man das nicht gefährden, nur weil man eine Person schützen will, die es vielleicht nicht verdient hat.
Ich habe nix gegen Schwerbehinderte. Meine Tochter ist auch schwerbehindert. Aber es gibt eben auch Menschen, die tragen ihren Ausweis als Ausrede vor sich her. Wie Menschen eben so sind.
Erstellt am 30.11.2010 um 16:55 Uhr von wahlvst
gallocampo
Woher hast Du die Erfahrung, dass Schwerbehinderte so sind wie Du es hier unterstellst???
Man könnte bei einer solchen Aussage darüber zum nachdenken kommen ist er vielleicht einfach nur ....... oder .......
Man kann nur hoffen, dass Dei Tochte betreffend nicht auch einmal jemand solche Gedanken hat und ausspricht.
Erstellt am 30.11.2010 um 16:58 Uhr von pfeilenbogen
kuddeldaddeldu
wenn der AG diese oder andere freien Stellen wieder besetzen möchte und ggf. Stellenausschreibungen macht, soll der Koll. sich wieder bewerben, dann hat der AG ggf. Probleme ihn abzulehnen ohne in Gefahr mit dem AGG zu kommen.
Er kann sich bei Wissen freier Stellen auch einfach so bewerben.