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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Befristung bei Schwerbehinderung

K
Kuddeldaddeldu
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

folgende Frage zur Thematik:

Ein MA hat einen kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrag. Aufgrund fachlicher Mängel soll dieser Vertrag nicht weitergeführt werden( also wie sonst üblich noch einmal befristet und dann ohne Befristung). Der MA hat eine Schwerbehinderung von 80%.

Die Frage: wirkt sich die Schwerbehinderung auf das zunächst reguläre Ende des befristeten Vertrages aus?

1.11104

Community-Antworten (4)

S
sbvsgbix

30.11.2010 um 14:30 Uhr

NEIN!!!

Ein Auslaufen eines befristeten Arbeitsvertrag ist ja keine Kündigung!

G
gallocampo

30.11.2010 um 17:51 Uhr

Schwerbehinderung hin- oder her. Ist der Mitarbeiter denn einfach unfähig oder könnte er angelernt werden?

Wenn ihr schon eine gewisse Regelmäßigkeit habt in Befristung - Befristung - unbefristet, dann sollte man das nicht gefährden, nur weil man eine Person schützen will, die es vielleicht nicht verdient hat.

Ich habe nix gegen Schwerbehinderte. Meine Tochter ist auch schwerbehindert. Aber es gibt eben auch Menschen, die tragen ihren Ausweis als Ausrede vor sich her. Wie Menschen eben so sind.

W
wahlvst

30.11.2010 um 17:55 Uhr

gallocampo

Woher hast Du die Erfahrung, dass Schwerbehinderte so sind wie Du es hier unterstellst???

Man könnte bei einer solchen Aussage darüber zum nachdenken kommen ist er vielleicht einfach nur ....... oder .......

Man kann nur hoffen, dass Dei Tochte betreffend nicht auch einmal jemand solche Gedanken hat und ausspricht.

P
pfeilenbogen

30.11.2010 um 17:58 Uhr

kuddeldaddeldu

wenn der AG diese oder andere freien Stellen wieder besetzen möchte und ggf. Stellenausschreibungen macht, soll der Koll. sich wieder bewerben, dann hat der AG ggf. Probleme ihn abzulehnen ohne in Gefahr mit dem AGG zu kommen.

Er kann sich bei Wissen freier Stellen auch einfach so bewerben.

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