Erstellt am 24.02.2011 um 12:51 Uhr von Scenic
Erstellt am 24.02.2011 um 13:29 Uhr von dersensenmann
Wenn das nicht anwesende GBR-Mitglied aus A entschuldigt fehlt, vertritt das anwesende Mitglied 200 Stimmen. Entschuldigungsgründe analog Ladung Ersatzmitglieder für die Br-Sitzung.
Erstellt am 24.02.2011 um 13:30 Uhr von ostwest
Hallo lkjnm,
bitte im BetrVG den 47 (7) lesen.
obige Antwort überdenken.
Neue Antwort schreiben.
Gruß Ostwest
Erstellt am 24.02.2011 um 13:31 Uhr von DocPille
gibt es hier auch BR die einen Kommentar zur hand haben??
Aus meiner sicht,in bin der Meinung....
im fitting z.b. steht es doch ganz genau,massgebend ist die Zahl der wahlberechtigten ArbN.D.H. Betrieb A 200 stimmen
Betrieb B 102 stimmen
Erstellt am 24.02.2011 um 15:20 Uhr von Petrus
Betrieb A stimmt mit ja = 100
Betrieb B stimmt mit nein = 102
@sense:
Jedes GBRM hat die Hälfte der Stimmen aus seinem Betrieb. Wenn Betrieb A für das fehlende GBR-Mitglied kein Ersatz schickt (oder keinen schicken darf, da nicht gültig verhindert): Pech gehabt.
@Doc: Kommentar? Wenn mal alles so glasklar im Gesetz stehen würde.
Erstellt am 25.02.2011 um 11:45 Uhr von Krähe
Zur Stimmenanzahl möchte ich nochmal auf das Adjektiv "wahlberechtigt" hinweisen.
Sprich nicht die Anzahl der Mitarbeiter im Sinne der Betriebsgrösse ist maßgeblich( hier zählen ja auch Azubis und jugendlich Arbeitnehmer unter 18), sondern nur die Arbeitnehmer über 18 exklusive Leiharbeitnehmer sind hier zu rechnen.
Ansonsten ist Petrus korrekt. Wer kein Ersatzmitglied schickt, hat auch die Stimmenanzahl nicht.