Erstellt am 24.02.2011 um 11:40 Uhr von neskia
Können kann er. Wenn der AG es mitmacht umso besser.
Aber was ist der konkrete Punkt in deiner Frage?
Erstellt am 24.02.2011 um 11:43 Uhr von Südmann
Natürlich kann er, er sollte auch, wenn die Bedingungen stimmen
weil er sich damit einen unbefristeten Vertrag ergattern könnte,
falls der AG nicht aufpasst
aber vermutlich wird er die Stelle nicht bekommen.....