Erstellt am 30.03.2006 um 11:11 Uhr von Norden
Ist Deine Frage als Wahlvorständler gefragt: Die Wahl läuft weiter wie angelaufen.
Bist Du Listenführer und hast noch Zeit, dann kannst Du die Liste neu machen, wenn Du willst, ist aber nicht nötig. Außerdem: Was passiert, wenn ein Vertrag plötzlich doch verlängert wird.
Unter dem Strich hättet ihr nach Ausscheiden der 2 Personen noch immer acht BR-Willige für die fünf zu bestezten BR-Sitze.
Eine weitere Beschäftigung zieht eine BR-Tätigkeit nicht nach sich.
Erstellt am 30.03.2006 um 11:15 Uhr von Rollie
Natürlich kann man sich fragen, welchen Sinn es macht, zu kandidieren, wenn die Verträge nach der Wahl relativ sicher nicht verlängert werden.
Erstellt am 30.03.2006 um 11:18 Uhr von Dummschwätzer
Ein jeder stirbt auch relativ sicher (vor, während oder nach der Wahl - man weiß es nicht), was macht es da einen Sinn, für den BR zu kandidieren?
Erstellt am 30.03.2006 um 11:20 Uhr von Norden
@ Rollie: Dein Einwand geht an der Frage vorbei. Hier existiert eine Liste mit 2 befrist angestellten AN, die sich wählen lassen wollen. Es liegt nicht an uns nach deren Motiven zu fragen, sondern Macces als WV oder Listenführer zu helfen.
Erstellt am 30.03.2006 um 11:26 Uhr von macces
@Rollie: Die beiden sind davon ausgegangen, dass Ihre Verträge verlängert werden.
Also, noch ganz kurz (nur um wirklich sicher zu gehen :-) ):
Die beiden können gewählt werden, scheiden aber bei Ablauf ihrer Verträge aus der Firma und somit dem BR aus, und 2 andere Kandidaten rücken nach.
korekt?
Dann sag ich nochmal fix und artig "Danke" für die schnelle Hilfe,
mfg macces