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Urlaubsgrundsätze - Betriebsvereinbarung oder Regelungsabrede abschliessen?

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Fliege
Jan 2018 bearbeitet

Unser BR möchte mit dem AG eine Betriebsvereinbarung zu allgemeinen Urlaubsgrundsätzen und des Urlaubsplans nach § 87 Abs. 5 BetrVG abschliessen. Meine Fragen dazu:

  1. Können wir das erzwingen?
  2. Würde hier auch eine Regelungsabrede (Vorschlag des AG) ausreichen? Hätte das für den AG Vorteile? Danke für eure Antworten.
1.18904

Community-Antworten (4)

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paula

24.02.2011 um 12:01 Uhr

  1. ja erzwingbar

  2. Die Regelungsabrede gibt dem MA keine eigenen Rechte. Daher würde ich diese hier nicht wählen

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DonJohnson

24.02.2011 um 17:01 Uhr

Warum will der AG keine BV? Hat er etwa vor sich nciht dran zu halten?

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paula

24.02.2011 um 18:19 Uhr

vielleicht weil er eine BV zu Urlaubsgrundsätzen insgesamtz doof findet.... ich bin auch kein Freund davon aber das war ja nicht gefragt ;-)

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Fliege

24.02.2011 um 18:24 Uhr

@all Der AG ist nicht begeistert, versucht seit Monaten uns hinzuhalten. Z.B.: ist er der Meinung eine Urlaubsliste bleibt solange (evtl. auch über viele Monate) solange er nicht dem schriftlichen Urlaubsantrag des AN zugestimmt hat. Diesen möchte er in der Regel frühestens 2-4 Wochen vor Urlaubsantritt gewähren...etc. Wir haben etwa 35 verschiedene Abteilungen. Dort hat sich bei manchen eine Art "Eigenregelung" zum Teil nachteilig für die AN eingebürgert.... Deshalb wollen wir gleiche Regeln für ALLE, welche aber keine negativen Einschnitte für die AN haben. Nur...gleiches RECHT für ALLE.

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