Unser BR möchte mit dem AG eine Betriebsvereinbarung zu allgemeinen Urlaubsgrundsätzen und des Urlaubsplans nach § 87 Abs. 5 BetrVG abschliessen.
Meine Fragen dazu:
1. Können wir das erzwingen?
2. Würde hier auch eine Regelungsabrede (Vorschlag des AG) ausreichen?
Hätte das für den AG Vorteile?
Danke für eure Antworten.