Nachwirkung einer Regelungsabrede
Hallo zusammen,
in unserem Haus wurde vor über 10 Jahren eine Vereinbarung zwischen Betriebsrat und GL über die Lage und Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeiten geschlossen. Das Dokument trägt als Überschrift "Betriebliche Regelung" so dass ich davon ausgehe, dass es sich nicht um eine Betriebsvereinbarung sondern um eine Regelungsabrede handelt.
Wir möchten diese Regelungsabrede nun zum 31.12. des Jahres kündigen, damit wir frei über eine neue BV verhandeln können.
Nun stellt sich die Frage ob für die Regelungsabrede auch die Nachwirkung gem. § 77 Abs. 6 BetrVG gilt. Warum hier überhaupt eine Regelungsabrede und keine BV abgeschlossen wurde, entzieht sich meiner Kenntnis.
Community-Antworten (3)
16.08.2018 um 19:02 Uhr
Eine Regelungsabrede hat keine Nachwirkung. Ich vermute, dass es eine Betriebsvereinbarung ist. Das Wort Betriebsvereinbarung muss in der selbigen auch nicht vorkommen. Regelungsabreden sind Vereinbarungen zwischen BR und Arbeitgeber. Dem Arbeitnehmer enstehen dadurch weder Rechte noch Pflichten. Nach m.M. macht es keinen Sinn Arbeitszeiten in Regelungsabreden zu vereinbaren.
16.08.2018 um 19:10 Uhr
Es kommt nicht auf die Überschrift an, sondern auf die Form. Es dürfte also eine BV mit Nachwirkung sein.
17.08.2018 um 06:19 Uhr
Sehr ich genauso. Einen Regelungsabrede über das Thema Arbeitszeiten ist meiner Meinung auch nicht möglich. Eine Regelungsabrede könnte regeln wie ein BV zum Thema Arbeitszeiten im Betrieb um gesetzt werden soll, das es sich um eine Absprache zwischen Arbeitgeber und dem Betriebsrat handelt.
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