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Beteiligungsrechte des Betriebsrates

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tiggerbb
Jan 2018 bearbeitet

huhuu zusammen

arbeitgeber übergeht uns ständig...des öfteren haben wir zum ausdruck gebracht das nicht mehr zu akzeptieren und ihn aufgefordert sich an das betrvg zu halten.

letzte fälle:

  • versetzung einer Kollegin ohne anhörung - wir haben die rücknahme der maßnahme gefordert und die innerbetriebliche ausschreibung des arbeitsplatzes verlangt. nun wird die stelle ausgeschrieben aber die kollegin arbeitet weiter

  • befristete Arbeitsverträge wurden nach ablauf entfristet .. nicht schlecht .. aber ohne anhörung des BRs

wir haben nun um ein gespräch gebeten in dem wir ganz klar zum ausdruck bringen wollen das es so nicht geht

habt ihr erfahrungen oder tips mit solch situation umzugehen???

grüße mario

92002

Community-Antworten (2)

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paula

24.02.2011 um 11:46 Uhr

zeigt einfach mal Kante und gebt Feuer! Also durchaus mal Anwalt beauftragen und Beschlussverfahren führen....

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Petrus

24.02.2011 um 17:17 Uhr

Um paula noch zu ergänzen: Vielleicht wird es nicht mal zum Gerichtsverfahren kommen, wenn der beauftragte Anwalt dem ArbGeb einen netten Brief schreibt, mit dem Angebot, dass man sich doch zur Vermeidung eines Prozesses außergerichtlich auf die Auffassung des BR einigen könnte... Dann weiß der ArbGeb, dass ihr es ernst meint - und kommt andererseits noch halbwegs preiswert davon (ein höherer dreistelliger Betrag ;-) )...

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