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Arbeitskreise zum Unternehmensumbau

M
Matti
Jan 2018 bearbeitet

Ich bin Ersatzmitglied in einem 5köpfigen Betriebsrates bei 65 Mitarbeitern. Der Arbeitgeber plant einen weitreichenden Umbau des Unternehmens. Ein Teil der Belegschaft soll in eine neue GmbH ausgegliedert werden. Er möchte hierzu verschiedenen Arbeitskreise einrichten an denen sich auch der Betriebsrat beteiligen soll. Nach meiner Meinung lässt das BetrVG eine Beteiligung des Betriebsrates an solchen Arbeitskreisen nicht zu. Es besteht sogar die Gefahr das Beteiligungsrechte sowie die Rechte einzelner Betriebsratsmitglieder unerlaufen werden. Ist meine Annahme richtig?

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Community-Antworten (3)

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ganther

27.08.2014 um 23:57 Uhr

Verboten erst mal Nein. Warum sollte das nicht erlaubt sein. Man sollte aber klar machen dass das eben die Mitbestimmung nicht ersetzt

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nicoline

28.08.2014 um 09:10 Uhr

Ist meine Annahme richtig? Nach meiner Auffassung ist Deine Annahme komplett verkehrt. Der AG will hier den BR bei einer Umstrukturierungsmaßnahme im Zuge des Beratungsrechtes beteiligen. Nutzt die Chance, eure Ideen einzubringen, wenn es schon nicht verhindert werden kann. Was man nicht ändern kann, muss man gestalten!

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gironimo

28.08.2014 um 11:29 Uhr

Auf jeden Fall teilnehmen !!!!

Der BR sollte natürlich immer zeitnah zu den Sitzungen eine BR-Sitzung abhalten, damit die BRs aus den Arbeitskreisen berichten können und die Wünsche des BR mit in den Kreis tragen können.

Außerdem sollte der BR dem AG deutlich machen, dass eventuelle mitbestimmungspflichtige Entscheidungen nicht von den BRs in den Arbeitsgruppen gefällt werden können; und die Arbeitsgruppen nicht die Mitbestimmung ersetzen. Aber - das der BR die Vorgehensweise begrüßt.

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