Erstellt am 23.02.2011 um 15:04 Uhr von rtjum
Hallo,
meiner Meinung nach klar -> muß nicht unterrichtet werden.
Ihr könnt, wenn der AG das mit macht, ja eine freiwillige BV mit ihm abschließen in der dann steht, dass ihr unterichtet werden müßt.
Ansonsten können sich die AN an euch wenden.
Erstellt am 23.02.2011 um 19:54 Uhr von Südmann
Servus derdude
es gibt so ein mysteriöses Urteil, das immer wieder gerne zitiert wird im Zusammenhang damit, daß ein BR unterrichtet werden müsste (auch in einigen Kommentaren), um zu überprüfen, ob die Abmahnung z.b. einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand der Ordnung im Betrieb zum Inhalt hätte
wer sich das Urteil aber mal im Volltext ansieht, wird feststellen, daß es um ganz andere Dinge geht
aber rtjum hat Recht
grundsätzlich muß nicht
aber der AN kann sich beim BR beschweren, dann wird das Ganze sowieso zum Thema
dann muß der AG