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Muss BR bei Abmahnungen unterrichtet werden?

D
derdude
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

muss der BR bei Abmahnungen von AN unterrichtet werden? Bei uns im BR gibt es dazu unterschiedl. Meinungen.

1.35702

Community-Antworten (2)

R
rtjum

23.02.2011 um 16:04 Uhr

Hallo,

meiner Meinung nach klar -> muß nicht unterrichtet werden.

Ihr könnt, wenn der AG das mit macht, ja eine freiwillige BV mit ihm abschließen in der dann steht, dass ihr unterichtet werden müßt. Ansonsten können sich die AN an euch wenden.

S
Südmann

23.02.2011 um 20:54 Uhr

Servus derdude

es gibt so ein mysteriöses Urteil, das immer wieder gerne zitiert wird im Zusammenhang damit, daß ein BR unterrichtet werden müsste (auch in einigen Kommentaren), um zu überprüfen, ob die Abmahnung z.b. einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand der Ordnung im Betrieb zum Inhalt hätte wer sich das Urteil aber mal im Volltext ansieht, wird feststellen, daß es um ganz andere Dinge geht

aber rtjum hat Recht grundsätzlich muß nicht aber der AN kann sich beim BR beschweren, dann wird das Ganze sowieso zum Thema dann muß der AG

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