abmahnungen kündigung brv
ich bin brv und mein arbeitgeber versucht mit allen mittel mich aus dem betrieb zu mobben. im moment bekomme ich abmahnungen. kann dies auswirkungen auf meinen sonderküdigungsschutz haben. er meint die abmahnungen wären gerechtfertig ich natrülich nicht nur das muss sicher ein gericht entscheiden nur ich wüßte lieber vorher ob auch 3 abmahnungen reichen um mich zu entlassen
Community-Antworten (7)
28.11.2007 um 21:31 Uhr
Es kommt darauf an. Wofür gab es denn Abmahnungen.
28.11.2007 um 21:40 Uhr
Also ich verstehe deine Frage nicht!
Erstens sollte sich jedes BRM glücklich schätzen, dass es Abmahnungen bekommt, da das doch so eine Art Trophäen für gute BR Arbeit sind. Zweitens solltest du dich als BRV ein wenig im BetrVG auskennen. Was steht dort unter §103? Also nun mal mit meinen Worten: Die außerordentliche Kündigung... Zwischenfrage, ist eine Kündigung aufgrund von Abmahnungen außerordentlich? Ach ja noch eine Frage: Worin besteht der Kündigungsschutz als BRM? Im §103 - kannst nur außerordentlich gekündigt werden, und jetzt kommt der Hammer!!!! Die außerordentliche Kündigung kann nur ausgesprochen werden, wenn der BR als Gremium zustimmt. Sollte er die Zustimmung verweigern, muß der AG die Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung vom Arbeitsgericht ersetzen lassen. Dennoch solltest du dich als BRM gegen zu unrecht ausgesprochenen Abmahnungen zur Wehr setzen. 1. da das eine positive Wirkung nach außen, also zu den Kollegen hat, und zweitens, da vielleicht dein Mandat mal vorrüber ist. Außerdem finde ich, wenn der AG anfängt mit harten Babdagen zu kämpfen, sollte es der BR erst recht!!!
Das ist natürlich meine Meinung und Kölner hat eh mehr Ahnung als ich und ist der Gott aller BRM (Vorsicht: Ironie hoch 10)
28.11.2007 um 21:43 Uhr
@Don Johnson Richtig ist, dass man einem BR "in der Regel" nur nach § 103 BetrVG kündigen kann. Was meinst Du, warum "der alte Heini" seine Frage so formuliert hat, wie er sie formulierte? Um "Don Johnson" zu ärgern? (Vorsicht: Keine Ironie)
28.11.2007 um 21:49 Uhr
@Kölner Sollte es einen Grund geben einen ungeliebten BR (wird gemopt) loszuwerden, bedarf es keiner vorherigen Abmahnung - eine oder mehrfache vorherige Abmahnungen könnten nur nach 104 sein, und da hätte das Gremium schon zuvor einschreiten müssen - ach ja, oder der BRV zündet eine Atombombe, dann kann man ihm auch ne Abmahnung geben - konstruiere nicht immer irgend welche Fälle - vergiss es Kölner (sorry: Gott aller BRM meine ich natürlich)
28.11.2007 um 23:49 Uhr
Don Johnson, "Sollte es einen Grund geben einen ungeliebten BR (wird gemopt) loszuwerden, bedarf es keiner vorherigen Abmahnung..." Das halte ich für ein Gerücht! Wie fast immer, kommt es (wie Heini und Kölner schon andeuten) auf den Einzelfall an. Bei berechtigten Abmahnungen wird es der AG hin- und wieder durchaus schaffen, sich die Zustimmung ersetzen zu lassen.
"Dennoch solltest du dich als BRM gegen zu unrecht ausgesprochenen Abmahnungen zur Wehr setzen. 1. da das eine positive Wirkung nach außen, also zu den Kollegen hat, und zweitens, da vielleicht dein Mandat mal vorrüber ist."
Auch das solltest Du kurt/karl Dir gut überlegen. Eine Klage gegen die Abmahnung spiegelt dem AG manchmal nur wider, wie er es beim nächsten Mal nicht mehr machen sollte und er lernt u.U. wie er richtig abmahnt.
29.11.2007 um 09:07 Uhr
Und trotzdem sollte man soweit informiert sein, das ( unabhängig vom BRM) eine Abmahnung langen kann, wenn sich der Kündigungsgrund ja auch das selbe ´Delikt´bezieht.
P.s.: Fand es schade, das das von mir eröffnete Thema ´Wie auf eine Abmahnung reagieren´nciht so heiß diskutiert wurde, als das es unter die TOP 3 gegangen wärelächel
Ist auf jeden Fall immer ein interessantes Thema...wobei ich immer noch der Meinung bin, man sollte es Abmahnungsspezifisch entscheiden, ob man reagiert oder nicht.
( Form oder Inhalt ist ja die Frage...und wenn der Inhalt mich echt belasten würde, dann würde ich persönlich auch dagegen angehen....ansonsten ja, sollte man abwägen, ob man dem AG einen Joker zuspielen würde, da er seine Fehler erkennt und es dann beim nächsten mal sicher anders machen würde...)
29.11.2007 um 23:55 Uhr
"Erstens sollte sich jedes BRM glücklich schätzen, dass es Abmahnungen bekommt, da das doch so eine Art Trophäen für gute BR Arbeit sind."
Sag mal, glaubst Du an diesen Schwachsinn, den Du da schreibst? Ich befürchte, dass das der Fall ist!
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