Erstellt am 23.02.2011 um 11:48 Uhr von DocPille
Hallo,
ich denkenicht das in eurem TV steht das sie diese ,2Tage' an dem einem Tag nehmen muss wo geheiratet wird.
wie ist der genaue Wortlaut aus eurem TV,wir bekommen nur einen Tag
Erstellt am 23.02.2011 um 11:52 Uhr von dersensenmann
Die 2 Tage Sonderurlaub stehen ihr aus Anlass der Trauung zu. Sie sind zeitnah zu nehmen, was auch immer das bedeuten kann...
2 Wochen sind aus meiner Sicht aber durchaus noch zeitnah. Bei Abmahnungen wird in der Regel bei Kommentaren auch von 2-4 Wochen als zeitnah ausgegangen.
Erstellt am 23.02.2011 um 11:52 Uhr von Dieloewin
Hallo,
auch wir bekommen lt. unsrem MTV nur einen Tag... denn man schon im Nachhinein beantragen könnte.. wenn man eh im Urlaub ist oder andersweitig "Arbeitsfrei "hätte
(MTV Feinkeramik)
Erstellt am 23.02.2011 um 12:15 Uhr von rtjum
habt ihr es gut, wir bekommen dafür gar keinen!
Erstellt am 23.02.2011 um 12:32 Uhr von Widder
Der Zeitpunkt der Trauung, hier am Nachmittag spielt keine Rolle. Wenn der TV 2 Tage dafür vorsieht, muss der AG diesen auch gewähren, wenn er zeitnahe in Anspruch genommen wird. Diese Tage jetzt zu beanspruchen könnte noch im Rahmen des TV sein (unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang).
Allerdings frage ich mich schon, warum sie diese Tage nicht um den Trauungstermin herum genommen hat.
Sollte sie da im Urlaub gewesen sein, werden die normalen Urlaubstage gegen den Sonderurlaub getauscht, und die Sache ist erledigt.
Erstellt am 23.02.2011 um 12:52 Uhr von Dielöwin
Hallo Widder
Also wenn sie eh im Urlaub war kann ich mir nicht vorstellen daß sie dann ihre normalen Urlaubstage wieder gutgeschrieben bekommt... bei uns ist daß lt. MTV nicht möglich
Erstellt am 23.02.2011 um 13:04 Uhr von dersensenmann
Wenn man in Erholungsurlaub ist, hat man für die Zeit keinen Anspruch auf Sonderurlaub