Erstellt am 23.02.2011 um 11:05 Uhr von DocPille
Hi.
liest du mal hier:
http://www.befristung.de/schriftform-befristung/index.html
Erstellt am 23.02.2011 um 11:15 Uhr von Calais
ok, er kann also vage bleiben, wenn er ein Enddatum angibt. Aber muss er den BR bei der Einstellungsanfrage darüber unterrichten, dass es sich auch um einen Zweck- und nicht nur um einen Zeitbefristeten Vertrag handelt? Wir haben ja der Zeitbefristung zugestimmt. Von der Zweckbefristung wussten wir nichts.
vielen Dank, Calais
Erstellt am 23.02.2011 um 11:41 Uhr von DocPille
bevor wir weiter spekulieren , wäre der genaue Wortlaut interessant
Erstellt am 23.02.2011 um 13:33 Uhr von dersensenmann
Calais
Das heißt ja, ihr bekommt beim Einstellungsantrag des befristeten Vertrages zwar den Beginn aber nicht das Ende mitgeteilt?
Erstellt am 23.02.2011 um 13:42 Uhr von Calais
@sensenmann,
nein, wir bekommen die Frist mitgeteilt, also Anfang und Ende, so auch hier. Aber im Vertrag dieses Kollegen steht eben, dass der Vertrag vor Ende der genannten Frist endet, wenn die Bezahlung der Stelle endet( über Drittmittel). Und von dieser Zweckbefristung sind wir nicht unterichtet worden. Aber das bedeutet dann wohl nur, dass sich die Zustimmungsfrist des BR so lange verlängert, bis wir richtig unterrichtet wurden. An der Gültigkeit des Vertrages, bzw der Befristung ändert das dann nichts.
Gruß, Calais
Erstellt am 23.02.2011 um 13:54 Uhr von DocPille
also endet der Vertrag wenn der Zweck erfüllt ist,spätestens aber mit erreichen der zeitlichen angábe.