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Vertrag mit Kombination aus Zweck- und Zeitbefristung

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Calais
Jan 2018 bearbeitet

hallo Forum, ein Kollege hat solch einen Vertrag bekommen. Meine Frage: Wie genau muss bei einem zweckbefristeten Vertrag das Ende angegeben werden. Reicht die Formulierung des Arbeitgebers "bei Auslaufen der Gelder endet der Vertrag"? Und was muss auf der Einstellungsanfrage beim BR angegeben werden? Dort wurde nur die zeitliche Befristung angegeben. Wenn der Kollege nicht auf uns zugekommen wäre, wüssten wir gar nichts von der Zweckbefristung, die sich im Arbeitsvertrag findet. vielen Dank, Clais

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Community-Antworten (6)

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DocPille

23.02.2011 um 12:05 Uhr

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Calais

23.02.2011 um 12:15 Uhr

ok, er kann also vage bleiben, wenn er ein Enddatum angibt. Aber muss er den BR bei der Einstellungsanfrage darüber unterrichten, dass es sich auch um einen Zweck- und nicht nur um einen Zeitbefristeten Vertrag handelt? Wir haben ja der Zeitbefristung zugestimmt. Von der Zweckbefristung wussten wir nichts. vielen Dank, Calais

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DocPille

23.02.2011 um 12:41 Uhr

bevor wir weiter spekulieren , wäre der genaue Wortlaut interessant

D
dersensenmann

23.02.2011 um 14:33 Uhr

Calais Das heißt ja, ihr bekommt beim Einstellungsantrag des befristeten Vertrages zwar den Beginn aber nicht das Ende mitgeteilt?

C
Calais

23.02.2011 um 14:42 Uhr

@sensenmann, nein, wir bekommen die Frist mitgeteilt, also Anfang und Ende, so auch hier. Aber im Vertrag dieses Kollegen steht eben, dass der Vertrag vor Ende der genannten Frist endet, wenn die Bezahlung der Stelle endet( über Drittmittel). Und von dieser Zweckbefristung sind wir nicht unterichtet worden. Aber das bedeutet dann wohl nur, dass sich die Zustimmungsfrist des BR so lange verlängert, bis wir richtig unterrichtet wurden. An der Gültigkeit des Vertrages, bzw der Befristung ändert das dann nichts. Gruß, Calais

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DocPille

23.02.2011 um 14:54 Uhr

also endet der Vertrag wenn der Zweck erfüllt ist,spätestens aber mit erreichen der zeitlichen angábe.

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