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Ist eine Arzthelferin in der Röntgenabteilung voll einsetzbar? - Kann der BR dies verhindern?

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Fliege
Jan 2018 bearbeitet

In unserem Krankenhaus werden in der Röntgenabteilung zunehmend Arzthelferinnen eingestellt. Nach Besuch eines Strahlenschutzkurses mit Prüfung ist unser AG der Meinung, dass diese in der Röngenabteilung ohne Einschränkung eingesetzt werden dürfen. Also auch allein im Bereitschaftsdienst. Ist das so richtig, oder müßte die Leitung an den AG ein Schreiben verfassen, in dem sie die Verantwortung dafür explizit ablehnt? Muss der BR der Einstellung zustimmen, oder kann er wenigstens Bedenken dazu äußern? Vielen Dank für eure Antworten oder Hinweise.

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Community-Antworten (3)

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Galaxy

23.02.2011 um 15:06 Uhr

@Fliege

welche Tätigkeiten übernimmt denn die Arzthelferin? Alle Aufgaben einer MedizinischTechnischenRöntgenAssistentin=MTRA? Wenn ja, ist dieses Tätigkeitsfeld mit einer Prüfung eines Strahlenschutzkurses abgedeckt? Meines Wissens nach nicht, soweit mir bekannt ist, bracht man diesen Nachweis dann, wenn man im Bereitschaftsdienst "Durchleuchtungen intraoperativ" durchführt. Ob dieser Nachweis denjenigen auch dazu berechtigt, angeordnete Röntgenaufnahmen durch zu führen, entzieht sich meiner Kenntnis. Aber ein Strahlenschutzkurs mit Prüfung ersetzt, meiner Meinung nach, NICHT eine Ausbildung als MTRA. Als BR würde ich mich mit dem Leitenden Arzt der Röntgenabteilung in Verbindung setzen und mir dementsprechende Einkünfte einholen, mir würde die Aussage des AG alleine nicht ausreichen.

Gruß Galaxy

F
Fliege

23.02.2011 um 15:31 Uhr

@ Galaxy Leider haben wir keinen Röngen-Arzt, nur eine MTRA als Leitung. Kann man zu den Voraussetzungen irgendwo etwas nachlesen? Oder sollen wir uns an die Strahlenschutzbehörde wenden, mit der Gefahr, dass diese dann direkt vor Ort tätig werden?

G
Galaxy

23.02.2011 um 15:47 Uhr

@Fliege

Strahlenschutzbehörde wäre zuständig,doch für den Anfang ein ziemlich "großes Geschütz" (und man braucht ja noch Munition für später..) aber was sagt denn die MTRA? Sie selber darf doch auch keine Röntgenuntersuchung anordnen, sondern nur selbstständig durchführen, d.h. die MTRA ist ja auch auf einen Arzt angewiesen, der diese Untersuchung anordnet. MIt genau diesem Arzt oder den anordnenden Ärzten würde ich das Gespräch suchen und diese fragen, ob Ihnen bekannt sei, dass demnächst im BD auch Arzthelferinnen eingesetzt werden sollen, die erfolgreich einen Strahlenschutzkurs besucht haben und nun deshalb, nach Meinung des AG, selbständig die angeordneten Untersuchungen durchführen sollen. Ich bin gespannt auf die Antwort der Ärzte, denn wenn sie diesem Konstrukt zustimmen, dann übernehmen sie auch die Verantwortung dafür. Genauso hat aber auch die "Arzthelferin mit Rö-Schein" eine Durchführungsverantwortung im Rahmen dessen, was sie gelernt hat. Dass sind genau die Punkte, die ihr als BR klären solltet, denn wenn ich dich richtig interpretiere, sehe ich darin eine "Sparmöglichkeit" des AG, in Zukunft nämlich nur noch "billigere" Arzthelferinnen mit Rö-Schein anstatt "teure" MTRA´S einzustellen. Und ob dies in eurem Interesse ist, dass müsst ihr selber wissen....

Gruß Galaxy

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