Erstellt am 10.12.2021 um 14:16 Uhr von petermännchen
Im Betriebsverfassungsgesetz.
Erstellt am 10.12.2021 um 14:47 Uhr von Catweazle
37 BetrVG. Sehr wahrscheinlich ist es Freizeitvergnügen.
Erstellt am 10.12.2021 um 15:49 Uhr von Dummerhund
http://www.bzo-wissen.de/wDefault/wissensdatenbank/1_BetrVG/1_InhaltBetrVG/BetrVG-37/BetrVG-37-3/index.php
Erstellt am 10.12.2021 um 16:58 Uhr von seehas
Es sei denn, du hast Home Office vereinbart
Erstellt am 10.12.2021 um 20:42 Uhr von UliPK
Oder man hat es so mit dem AG vereinbart, wie in meinem Fall.
Erstellt am 10.12.2021 um 23:31 Uhr von Catweazle
Homeoffice sollte keinen Einfluss darauf haben. Es ändert sich nur der Arbeitsort nicht aber Beginn und Ende der Arbeitszeit.
Erstellt am 11.12.2021 um 12:02 Uhr von myosotis07
Wenn Du in Deiner Freizeit Betriebsratsarbeit macht, ist das löblich - aber keine zu vergütende Arbeitszeit.
BR-Arbeit hat gemäß BetrVG während der Arbeitszeit zu erfolgen.
Erstellt am 11.12.2021 um 13:29 Uhr von UliPK
@myosotis07
"Wenn Du in Deiner Freizeit Betriebsratsarbeit macht, ist das löblich - aber keine zu vergütende Arbeitszeit."
Das stimmt so nicht wirklich, lese dir mal § 37 Abs. 3 BetrVG dazu durch.
"(3) Zum Ausgleich für Betriebsratstätigkeit, die aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist, hat das Betriebsratsmitglied Anspruch auf entsprechende Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Betriebsbedingte Gründe liegen auch vor, wenn die Betriebsratstätigkeit wegen der unterschiedlichen Arbeitszeiten der Betriebsratsmitglieder nicht innerhalb der persönlichen Arbeitszeit erfolgen kann. Die Arbeitsbefreiung ist vor Ablauf eines Monats zu gewähren; ist dies aus betriebsbedingten Gründen nicht möglich, so ist die aufgewendete Zeit wie Mehrarbeit zu vergüten."
Erstellt am 11.12.2021 um 18:57 Uhr von Pickel
Ulipk, nur dass die betriebsbedingten Gründe in fast allen denkbaren Fällen nicht ziehen
Erstellt am 12.12.2021 um 16:31 Uhr von UliPK
@Pickel
Mal wieder ein echter Pickel.
Mal eben was hingerotzt ohne konkret zu werden.
Ich mache zT Betriebsrat Arbeit zu Hause aus den in § 37 Abs. 3 BetrVG genannten.
Damit auch du dich mal auskennst und dementsprechend auch mal zu einer Frage etwas dazutun zu können und das konstruktiv.
Lese dazu:
https://www.kluge-seminare.de/br-portal/wissen/betriebsratsmitglieder/betriebsratsmitglied-ausgleich-fuer-betriebsratstaetigkeit-ausserhalb-der-arbeitszeit/
oder
https://www.bund-verlag.de/aktuelles~Arbeitszeit-im-Betriebsratsamt~.html
Erstellt am 13.12.2021 um 09:31 Uhr von relfe
@Tom22
was ist den das für "Betriebsratarbeit" die Du nach der Arbeit noch zu Hause machen möchtest?
und warum geht das nicht während der normalen Arbeitszeit?
die BR-Arbeit muss ja betriebsbedingt notwendig sein, von daher ist das Was und Warum wohl der entscheidenen Unterschied.
Wenn Du nur lieber zu Hause BR-Arbeit machst, weil Du im Betrieb noch gerne deine normale Arbeit fertig machen willst, dann ist das sicher Freizeitvergnügen, weil schlechte Arbeitsplanung.
Du musst ja für notwendige BR-Arbeit von deiner normalen Tätigkeit freigestellt werden, also kann BR-Arbeit zusätzlich nach der normalen Arbeit nur aufgrund besonderer Umstände anfallen und keine Dauerzustand sein.
btw: Homeoffice wäre auch während der normalen AZ und nicht wie beim TE "nach der Arbeit" (das ist ja dann zusätzliche AZ)
Erstellt am 13.12.2021 um 12:11 Uhr von UliPK
@relfe
Gehe doch nicht immer vom normalen aus.
Was ist denn wenn man zB 12h arbeitest auf Montage, 1000 KM entfernt und im Hotel lebend ist?
Also immer rein in den Flieger 2-3 Stunden BR Arbeit im Büro erledigen und zurück auf die Baustelle. Wird wohl kaum Möglich sein.
Erstellt am 13.12.2021 um 12:31 Uhr von Relfe
LapTop unterm Arm und 1000km entfernt im Hotel die BR-Aufgaben erledigen?
von 12 Stunden Montage mal 2-3 Stunden im Hotel bleiben und BR-Aufgaben erledigen?
Erstellt am 13.12.2021 um 12:42 Uhr von UliPK
Wäre schön aber leider nicht umzusetzen.
Erstellt am 13.12.2021 um 12:55 Uhr von ganther
@UliPK
nachdem was Tom hier geschrieben hat, ist das aber doch wohl eher nicht der Fall...
Erstellt am 13.12.2021 um 13:00 Uhr von UliPK
@ganther
Könntest recht haben ?
Erstellt am 13.12.2021 um 16:02 Uhr von Dummerhund
Erkennt man nur an der im Wort gestellten Frage wo raus?
Erstellt am 13.12.2021 um 16:19 Uhr von Relfe
das impliziert diese Äußerung
"Ist Betriebsrat Arbeit zu Hause nach der Arbeit ,Arbeitszeit? "
klingt nach: nach feierabend zu Hause sein
ansonsten würde man erwarten etwas wie: "..am Wochenende .. oder .. zu Hause wenn man von der Montage wieder daheim ist.. "
Erstellt am 13.12.2021 um 16:33 Uhr von Dummerhund
Und was wäre mit:
an dem Tag gerade kein Büro frei da 3er BR kein eigenes Büro hat.
betriebsbedingt an diversen Tagen nicht von den arbeitsvertraglichen Pflichten abkömmlich oder Ersetzbar obwohl ganz dringende BR Arbeit an liegt.
Ich denke bei so einer Frage:
"Ist Betriebsrat Arbeit zu Hause nach der Arbeit ,Arbeitszeit? Wo steht die Antwort?"
Kann man nur auf den § 37 Abs. 3 verweisen.
Alles andere drum rum sind bei so spärlichen Infos nur Spekulationen.
Erstellt am 13.12.2021 um 17:07 Uhr von Relfe
Und was wäre mit:
an dem Tag gerade kein Büro frei da 3er BR kein eigenes Büro hat.
betriebsbedingt an diversen Tagen nicht von den arbeitsvertraglichen Pflichten abkömmlich oder Ersetzbar obwohl ganz dringende BR Arbeit an liegt.
geht auch, ist aber aufgrund der spärlichen Infos nur Speuklation
Erstellt am 13.12.2021 um 17:09 Uhr von UliPK
@Dummerhund
"Kann man nur auf den § 37 Abs. 3 verweisen."
Was du oben ja auch schon gemacht hattest und ich danach auch noch 2 mal, allen anschein nach liest das aber keiner.
Erstellt am 13.12.2021 um 17:24 Uhr von Dummerhund
UliPK
Eben. Und die Grunde dort sind eng begrenzt, da brauch man doch nicht über 100 Gründe reden wo es nicht geht.
Erstellt am 13.12.2021 um 17:43 Uhr von celestro
"Was du oben ja auch schon gemacht hattest und ich danach auch noch 2 mal, allen anschein nach liest das aber keiner."
Lesen schon ... nur ist das noch lange nicht in allen Fällen zutreffend. Wenn ich normalerweise von 8-17 Uhr arbeite und im "Werk" kein Büro frei ist, dann ist BR-Arbeit zu Hause auch nur von 8-17 Uhr angesagt. Sehe jedenfalls nicht, dass das BRM die Zeiten (streng genommen) dann einfach auf 12-21 Uhr legen darf.
Mag jetzt dem AG völlig Wurst sein und für das BRM keinen sichtbaren Unterschied machen ... aber darum geht es nicht wirklich.
Erstellt am 13.12.2021 um 18:11 Uhr von Dummerhund
@celestro
"Lesen schon ... nur ist das noch lange nicht in allen Fällen zutreffend. Wenn ich normalerweise von 8-17 Uhr arbeite und im "Werk" kein Büro frei ist, dann ist BR-Arbeit zu Hause auch nur von 8-17 Uhr angesagt. Sehe jedenfalls nicht, dass das BRM die Zeiten (streng genommen) dann einfach auf 12-21 Uhr legen darf."
Ob das auch zutrifft wenn die ganze Charge einer Ware zu verderben droht und man eben deshalb betriebsbedingt (welche Gründe auch immer) nicht vom Arbeitsplatz weg kann?
Denke dieses betriebsbedingt sollten immer nur die mit entscheiden die auch vor Ort sind.
Erstellt am 13.12.2021 um 23:54 Uhr von celestro
Mein Beispiel war doch ein ganz anderes ... also wieso kommst Du jetzt mit etwas, das mit meiner Aussage rein gar nichts zu tun hat?
Und wie schon beschrieben ... nur weil ein AN irgendwas als "betriebsbedingt" ansieht, ist das noch lange nicht "betriebsbedingt".
Hier ein Link mit ein paar Beispielen:
https://www.kluge-seminare.de/br-portal/wissen/betriebsratsmitglieder/betriebsratsmitglied-ausgleich-fuer-betriebsratstaetigkeit-ausserhalb-der-arbeitszeit/
Erstellt am 14.12.2021 um 09:36 Uhr von rtjum
Ganz ehrlich: ich finde es immer wieder klasse, wie viel man in eine Frage hinein interpretieren und dann darüber diskutieren kann.
Ohne das Tom22 uns mal genauere Angaben macht wird das auch immer so weitergehen.
Erstellt am 14.12.2021 um 09:55 Uhr von Catweazle
Es mag sein, dass Betriebsratsarbeit nicht innerhalb der Arbeitszeit an einem bestimmten Tag erfolgen kann. Mit fällt jedenfalls kein Grund ein warum man diese Arbeit nicht auf den nächsten Tag verschieben kann.
Erstellt am 14.12.2021 um 09:56 Uhr von celestro
Geht doch um 2 verschiedene Dinge… einmal Allgemein und einmal speziell das Thema des TE.
Erstellt am 14.12.2021 um 19:32 Uhr von UliPK
"Mit fällt jedenfalls kein Grund ein warum man diese Arbeit nicht auf den nächsten Tag verschieben kann."
Wenn man, so wie meiner einer, 7Tage am stück 12h/Tag arbeitet und nach Feierabend auch noch im Hotel hockt kann ich das nur auf nach denn 7 Tage schieben und das ist dann Freizeit. Was auch nicht anders machbar ist da für die 12h ein Ausgleich geschaffen werden muss.
Erstellt am 14.12.2021 um 23:09 Uhr von celestro
"Wenn man, so wie meiner einer, 7Tage am stück 12h/Tag arbeitet"
und das ist rechtlich zulässig?
Erstellt am 15.12.2021 um 06:18 Uhr von Agassi0
"Wenn man, so wie meiner einer, 7Tage am stück 12h/Tag arbeitet"
Diese Aussage finde ich bedenklich, oder arbeitet ihr in einer Branche, wo sowas zulässig ist?
Das wären ja 84h/Woche, kann mir nicht vorstellen, dass das rechtens ist!!!
Erstellt am 15.12.2021 um 19:29 Uhr von UliPK
Ist rechtens bei uns, wenn für Ausgleich gesorgt wird.
Erstellt am 16.12.2021 um 06:43 Uhr von Agassi0
Ist rechtens bei uns, wenn für Ausgleich gesorgt wird.
Das kann lt. ArbZG gar nicht rechtens sein, aber wo kein Kläger...
Erstellt am 16.12.2021 um 09:00 Uhr von Relfe
@UliPK
Zitat: Ist rechtens bei uns, wenn für Ausgleich gesorgt wird.
--> das ist quasi die Antwort !
wenn der AG für die 12Std-Schichten für Ausgleich sorgen kann, dann kann der AG auch für BR-Arbeit freistellen und für Ausgleich sorgen
es gibt also keinen grundsätzlichen Bedarf an BR-Arbeit außerhalb der normalen AZ
Erstellt am 16.12.2021 um 09:52 Uhr von Dummerhund
@Relfe
"es gibt also keinen grundsätzlichen Bedarf an BR-Arbeit außerhalb der normalen AZ"
Diese Aussage ist grundsätzlich Falsch.-----weiß ich aus eigener Erfahrung.
Deutsche Firma baut Kunstrasensportplätze außerhalb der in Norwegen. Rhythmus mit An-und Abreise 10 Tage Arbeit und 4 Tage frei. Im Winter ganz zu hause. Arbeitszeiten auch mal bis zu 12 Std. oder mehr. An einzelnen Tagen kann Wetterbedingt nicht gearbeitet werden. Für Sonntag ist der Rückflug gebucht da muss der Rasen komplett liegen. Also muss Samstags jeder Mann noch mit ran da schon Wetter- Oder Lieferrbedingt (Kunstrasen wurde zu spät aus Finnland angeliefert) ausfälle da waren. Samstag liegt aber für den BR dringend zu erledigenden Sachen an, die keinen Aufschub dulden. Willst du in der Situation sagen , Chef du musst nächste Woche noch mal Leute hier rauf schicken ich muss in der Arbeitszeit BR Arbeit machen. Das ist fern der Realität und in keinem Verhältnis zu den Kosten.
Deshalb sage ich immer, dieses betriebsbedingt kann man immer nur vor Ort oder als Beteiligter mit beurteilen.
Erstellt am 16.12.2021 um 10:17 Uhr von Catweazle
Wenn ein BR eine Arbeitszeit von 12 oder mehr Stunden zustimmt kann er doch auch gleich 16 oder mehr Stunden genehmigen. Dann könnte doch BR-Arbeit während der Arbeitszeit stattfinden.
Erstellt am 16.12.2021 um 10:22 Uhr von Dummerhund
Nächstes Beispiel aus eigener Erfahrung.
LKW Fernfahrer hat Terminfracht geladen.
10 Stunden Lenkzeit in einer Schichtzeit von 15 Stunden.
Er fährt Abends seinen Läppi im LKW hoch und sieht als BRM das etwas an liegt was keinen Aufschub erlaubt.........
Ich muss mal Berichtigen: Schichtzeit 13 Stunden.
Erstellt am 16.12.2021 um 10:36 Uhr von Dummerhund
@Catweazle
Aber nicht wenn die Arbeit(in dem von mir oben dargestellten Fall) so komplex und auf die Personen an sich und in der Anzahl abgestimmt ist. Bei 100 Meter Rollen bedarf es mm Arbeit. Da braust du eine bestimmte Anzahl von Leuten due Punktgenau stehen müssen und einen Maschinenführer der seine Maschine im Schlaf bedienen kann. Ein Windstoß und da steht gerade kein Mann weil er BR Arbeit macht und der Rasen klebt dort wo er nicht kleben soll und mehrere Tage Arbeit ist zerstört. Neben den Schaden an sich könnte man dann nicht heim Fliegen und es dauert bis neuer Rasen in Finnland bestellt und angeliefert wird
Erstellt am 16.12.2021 um 11:19 Uhr von celestro
"Er fährt Abends seinen Läppi im LKW hoch und sieht als BRM das etwas an liegt was keinen Aufschub erlaubt........."
und was sollte das sein, dass so dringend ist und vor allem, dass DIESES BRM dann noch diese Sache vor dem Arbeitsstart am nächsten Morgen tun muss?
Erstellt am 16.12.2021 um 11:43 Uhr von Catweazle
Ist der Rasenkleber/Fahrer der einzige der BR-Arbeit machen kann? Und wenn er krank wird geht bestimmt die Welt unter.
Erstellt am 16.12.2021 um 12:53 Uhr von UliPK
Ihr solltet schon verstehen das es Arbeiten gibt die von dem normalen abweichen und halt auch nicht so einfach durch Austausch oder Abwesenheit des BRM zu kompensieren sind. Haben mit der GF eine derartige Vereinbarung und gut ist.
Erstellt am 16.12.2021 um 13:25 Uhr von Dummerhund
@cwlestro
"und was sollte das sein, dass so dringend ist und vor allem, dass DIESES BRM dann noch diese Sache vor dem Arbeitsstart am nächsten Morgen tun muss?"
Mal angenommen es ist ein Kleinstbetrieb mit einer BR. Oder aber ein 3er BR wo alle 3 auf einem Bock sitzen und somit bei jedem das selbe Problem wäre.
Was könnte es so dringend sein? Dies liegt wohl immer in der Eigenart des Betriebs.
Und ohne auch nur irgend jemanden zu nahe treten zu wollen...macht das mal Jahrelang. Jeden Tag 9 oder 10 Stunden Lenkzeit, Terminfrachten an einander gereiht, Ware muss pünktlich am Hafen sein, alles in 13 Std. Schichten.
Oder aber in Oslo Kunstrasen verlegen (mit Blick auf den Holmenkollen). Stadion muß Samstags fertig sein, weil Sonntag der Flieger nach Hause geht und Dienstag auf diesem Platz das Damen Champions League Spiel zwischen Römsö und Wolfsburg an steht.
Gründe können immer verschieden sein alleine schon in den einzelnen Sparten. So kann sich Sattelverkehr und Kühlerverkehr schon unterscheiden. Oder aber Kunstrasenbau in Deutschland von dem weit entfernten. Alleine schon aus finanzieller Hinsicht können Schäden enorm steigen wenn man alles beachtet.
Daher gibt es den Ausdruck betriebsbedingt und die Eigenart des Betriebes und kann ich auch nicht einzelne Sparten über ein Kamm schieben. Und auch ein Richter würde in einem Streitfall immer eine Einzelfallentscheidung treffen.
Erstellt am 16.12.2021 um 13:28 Uhr von Dummerhund
@ UliPK
"Ihr solltet schon verstehen das es Arbeiten gibt die von dem normalen abweichen und halt auch nicht so einfach durch Austausch oder Abwesenheit des BRM zu kompensieren sind. Haben mit der GF eine derartige Vereinbarung und gut ist."
Einer der es verstanden hat.