Ersatzmitglieder
Müssen Erstazmitglieder für den Betriebsrat gewählt werden,wenn ja,und dies ist ebi der letzten Wahl nicht passiert,kann man die Wahl für nichtig erklären?? Unser Betrieb hat 103 Wahlberechtigte und es sind 5 Betriebsratmitglieder gewählt worden. Ich frage,weil unser Betriebsratsvorsitzende gerade 2 Monate Elternurlaub macht und unsere Geschäftsleitung dieverse Sachen ändert ohne das der Restliche Betriebsrat gefragt wird, noch das es dann 5 Mitglieder sind???
Community-Antworten (4)
23.02.2011 um 00:28 Uhr
Hallo,
Ersatzmitglieder sind automatisch die Kandidaten in der Reihenfolge der vergebenen Stimmen, die nicht in den BR gewählt worden. Also bei Euch diejenigen, die an 6., 7. usw. Stelle gelandet sind.
Hattet Ihr nur 5 Kandidaten, dann sind alle 5 in den BR gewählt worden.
Eure BR-Vorsitzende kann trotz der Elternzeit - wenn sie das möchte - ihr Ehrenamt weiter ausüben. Tut sie das nicht, ist ihr Stellvertreter nun Vorsitzender. Habt Ihr keinen bestimmt, solltet Ihr jetzt einen wählen. Setzt diesen Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung für die nächste BR-Sitzung und wählt.
Dass die GF mitbestimmungs- oder informationspflichtige Dinge einfach ohne Euch ändert, geht gar nicht. Das solltet Ihr Euch nicht gefallen lassen!
Gruß von Saxonia
23.02.2011 um 10:01 Uhr
Warum habt ihr nur 5 BRM gewählt? Hattet ihr nicht mehr Kandidaten?
23.02.2011 um 19:51 Uhr
Hallo, Ja es waren nur 5 Kandidaten. Wobei meine frage sich dannach richtet, wenn wir keine Ersatzmitgkieder mit gewählt haben, ob die Wahl ungültig ist???
23.02.2011 um 22:54 Uhr
Wenn sich nur 5 AN zur Wahl gestellt haben gibt es keine Ersatzmitglieder, denn die 5 sind alle ord. BR.Mitglieder. Die Wahl ist trotzdem gültig. Ersatzmitglieder werden nicht extra gewählt. Wenn ein BR-Mitglied dauerhaft aus dem BR ausscheidet, muss wieder neu gewählt werden.
MfG Dr.House
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