Mitbestimmungsrecht bei Qualifizierungsanbietern
Hallo zusammen,
...wie hart ist unser Mibestimmungsrecht bei einem Qualifizierungsanbieter? Wir bieten für unsere MA Weiterbildungsmaßnahmen an, mit verschiedenen Anbietern Einen davon will der BR aus ,wie er meint nachweislich qualitativer schlechterer Leistung nicht mehr haben. Teile des AG sehen das etwas anders. Was können wir tun? - Können wir etwas tun? Vielen Dank Liebe Grüße Nenyah
Community-Antworten (1)
22.02.2011 um 18:16 Uhr
§98 (2)+(5)+(6) BetrVG
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