Wo liegen die Unterschiede / Folgen, ob der 613a BGB (Betriebsübergang) greift oder nicht?
Hallo, hatte letzte Woche ein Frage eingestellt, ob in unserem Fall der 613a greift oder nicht. Die Kollegen hier sind unterschiedlicher Ansicht. Deshalb nun meine Frage:
Welche Bedeutung hat es, ob der 613a für uns zutrifft oder nicht? Was folgt aus dem einen oder anderen?
Ich bin gerade dabei, meine BR-Kollegen zu überzeugen, dass der Vorsitzende und ich (stellvertr.) besser ein Seminar zum Betriebsübergang besuchen sollten...
Community-Antworten (2)
02.06.2008 um 15:36 Uhr
ein Seminar tut not und Ihr solltet schnellstens einen kompetenten Rechtsanwalt zuziehen. Das Thema ist sehr komplex und aus der Ferne immer nur schwer zu beurteilen...
Ich habe Dir ja schon mal geschrieben, dass es aus meiner Sicht bei Euch wohl kein Betriebsübergang ist sondern eine rein gesellschaftsrechtliche Übertragung von Unternehmensanteilen.
Der Unterschied zu § 613a BGB ist, dass die Rechtsfolgen des § 613a BGB nicht eintreten. Es ist auch gar nicht notwendig, da sich an der BR-Struktur an den Arbeitsverträgen etc. nichts ändert. Eigentlich bleibt alles beim alten. Der AG ist weiterhin Eure GmbH nur das dahinter ein neuer Geldgeber steht. Vielleicht gibt es bald einen neuen Geschäftsführer oser so. Aber auch das wäre erst mal unbeachtlich...
Aber wie gesagt: versucht Euch selber Know How zu verschaffen und holt Euch Hilfe in Form eines Anwalts
02.06.2008 um 15:37 Uhr
see-see,
Seminar ist auf jeden Fall, so schnell wie möglich, nötig.
Gruß Dr.House
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