frage wegen §613a -
betreff §613a
Wir wurden zum 1.1.2008 übernommen vonn einen neuen Arbgeber. Und haben ja nach §613a 1 jahr bestandsschutz. Ab wann darf der neue Arb.geber uns kündigen und muss er sich dann noch an die kündigungsfristen halten nach unseren Haustarifvertrag. Da wir mitarbeiter haben die 10 jahre und mehr bei uns im betrieb sind. Welche also nach dem Haustarifvertrag eine kündigungsfrist vonn mindestens 4 monaten haben
Kannmir da wer weiterhelfen??? Würde mich freuen
mfg
megaboy
Nachtrag,da frage wohl leicht von meiner seite aus falsch gestellt war. Da bis jetzt ja noch die Mitarbeiter da sind die 10 jahre oder länger im haus. Wenn die zb. am 1.12.2008 gekündigt werden ,haben sie denn noch 4 monate bis sie gehen müssen???? Und müssen sie ab 1.1.2009 ( wegen ablauf des 1 jahres nach §613a) einen neuen vertrag unterschreiben .Oder behällt der alte ( bessergestellte) Vertrag die gültigkeit. Bis man gehen muss ?
Community-Antworten (2)
03.11.2008 um 08:04 Uhr
Hallo megaboy, nach § 622 Abs. 2 Nr. 4 BGB ist die Kündigungsfrist bei 10 Jahren auch 4 Monate zum Ende des Kalendermonats.
03.11.2008 um 11:19 Uhr
Der Bestandschutz nach § 613a BGB bedeutet aber nicht dass der AG nicht kündigen darf. Der AG kann durchaus Beendigungskündigungen aussprechen. Das nennt man dann ggf. Sanierungskonzept nach Verkäufer- bzw. Erwerberkonzept. Nur eine Kündigung WEGEN des Betriebsübergangs ist unzulässig. Aber welcher AG macht das schon
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