Bei der Beriebsratswahl im vergangenen Jahr haben sowohl IG Metall als auch Betriebsrat einstimmig verkündet, dass sie für die Namenswahl sind. "Leider" hat dann eine andere Interessenvertretung eine Liste eingereicht und damit eine Listenwahl herbeigeführt.
Nach der Wahl ist vor der Wahl - sagt man -.
Was sind die Voraussetzungen, damit das Betriebsverfassungegesetz geändert werden kann?
Meiner Einschätzung nach war in unserem Betrieb der Mehrheit der ca. 3000 Wahlberechtigten für eine Namenswahl.