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Listenwahl (das erste mal)

M
mrtvl
Jul 2021 bearbeitet

Guten Morgen zusammen,

ich möchte für die Wahlen nächstes Jahr eine eigene Liste erstellen und einreichen. Bis jetzt wurden bei uns immer Persönlichkeitswahlen durchgeführt und es wäre quasi das erste mal, dass man Listenwahl hätte.

Dadurch kenne ich mich mit dem Listenwahl nicht so gut aus aber habe schon im Internet bisschen recherchiert.

Wir sind ein Betrieb mit 11 BR-Mitgliedern und knapp 500 Wahlberechtigten Mitarbeitern (kann auch etwas dadrunter sein).

Ich glaube, dass ich von 25 Mitarbeitern Stützunterschriften bräuchte. (5% von den Wahlberechtigten Mitarbeitern).

Berechnung des Ergebnisses würde glaube ich nach dem d‘Hondtschen Verfahren durchgeführt?

Ich gehe sehr stark davon aus, dass wir normalerweise wieder eine Persönlichkeitswahl hätten. Wenn ich aber eine Liste einreiche würden wir ja automatisch eine Listenwahl haben, dann hätten wir höchstwahrscheinlich zwei Listen (die vom BRV und die von mir), eine dritte Liste werden wir bestimmt nicht haben, weil sich niemand trauen würde.

Wenn wir 11 BR-Mitglieder zu wählen haben, wie wird dann genau gerechnet? Ich weiß, dass man die Stimmen immer teilen muss durch 1, 2, 3 etc. Wird dann bis 10 geteilt oder bis 12?

Ich würde es toll finden, wenn ihr mir alles zum Listenwahl erklären könntet.

Bis wann müsste meine Liste feststehen und eingereicht sein? Bis wann muss ich die Stützunterschriften sammeln?

Kann ich auch die Stützunterschriften jetzt schon sammeln bevor ich die Liste einreiche, um zu sehen, ob wir überhaupt genug Unterschriften bekommen würden oder nicht?

Können die Kandidaten selbst auch unterschreiben?

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Community-Antworten (3)

S
SabiKa89

19.07.2021 um 10:07 Uhr

Guten Morgen, ja Du kannst (und musst) die Stützunterschriften sammeln bevor Du die Liste einreichst. Ansonsten ist sie ungültig und der Wahlvorstand wird sich mit großer Wahrscheinlichkeit nicht zulassen. Natürlich dürfen auch die Kandidaten der Liste selbst ihre Liste unterstützen und ihre Unterschrift leisten.

Bis wann Deine Liste eingereicht sein muss, kann Dir hier keiner beantworten. Dieses Datum muss in eurem Wahlausschreiben stehen.

Eine gute Erklärung zum d‘Hondtschen Verfahren findest Du unter:

https://www.youtube.com/watch?v=edE9VF8LYrg

Gruß Sabine

K
kratzbürste

19.07.2021 um 14:59 Uhr

Im übrigen beachte das Wahlausschreiben. Da steht drin, wie viele Unterschriften du genau brauchst, und bis wann die Liste eingereicht werden muss. Denke beim aufstellen der Liste auch an das Minderheitengeschliecht

C
celestro

20.07.2021 um 00:54 Uhr

"Wenn wir 11 BR-Mitglieder zu wählen haben, wie wird dann genau gerechnet? Ich weiß, dass man die Stimmen immer teilen muss durch 1, 2, 3 etc. Wird dann bis 10 geteilt oder bis 12?"

Vermutlich noch deutlich weiter als bis 12. Denn man will ja die Höchstzahlen auch für die Nachrücker ermitteln.

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