Hallo an Alle,

In unserem Unternehmen wird normallerweise die Form der Personalwahl angewandt (die Info und Vorgehensweise bzgl. Listenwahl und "Schubladenliste" wurde vom BR bei einer Info-Veranstaltung mitgeteilt).
Es verdichten sich die Hinweise, dass 1 Kollege "seine" Liste einreichen will. Keiner der anderen BR-Mitglieder bwz. die sich neu zur Wahl stellen, tendieren voll zur Personalwahl und wollen eine Listenwahl vermeiden (obwohl sie teilweise "Schubladenlisten" für den Notfall haben).

Aufgrund der größe unseres Unternehmen können 21 Betriebsräte gewählt werden.

Deshalb 2 Fragen:

Muss es eine Mindestanzahl von BR-Mitgliedern geben und könnte überhaupt eine Wahl stattfinden, falls der Kollegen als Einzigster eine Liste einreicht, es dadurch zur Listenwahl kommen soll und er einzigster Kandidat der Wahl wäre - sprich, keiner der anderen Kandidaten seine "Schubladenliste" einreicht?

Der Kollege hat sich zudem teilweise die Untersttzüungsunterschriften unter falschen Voraussetzungen "erschlichen". Er hat mehreren Personen deutlich zu verstehen gegeben, dass er dieser nur für den Notfall verwenden möchte, falls von anderer Seite Listenwahl beantragt wird.
Man könnte hier dann sicherlich die Wahl anfechten, oder?

Da heute (20.03.2006) um 15 Uhr die Einreichungsfrist abläuft, wäre ich über zahlreiche Rückmeldung dankbar.

Danke