Erstellt am 20.03.2006 um 11:30 Uhr von Frank B.
Schade um die Zeit, die ihr mit euren Ränkespielen vergeudet. Wo und wer kann Listenwahl beantragen? In welcher Wahlordnung steht das?
Wenn jemand eine Unterschrift leistet sollte er schon wissen wofür er unterschreibt, von wegen Unterschrift erschleichen! Seid ihr im Kindergarten oder wie?
Erstellt am 20.03.2006 um 11:43 Uhr von TK
@Frank B.
wenn du keine ernsthafte Unterstützung/Antworten zu meinen Fragen hast, erspare dir doch bitte deine Kommentare.
Ich denke mein Anliegen ist durchaus berechtigt und sollte deshalb auch ernsthaft beantwortet werden.
Und wie im richtigen Leben gibt es bei falscher "Beratung" genug Leute die etwas unterschreiben was sie bei richtiger Kenntnis der Sachlage nicht getan hätten (zumal Ihnen versichert wurde, die Liste wird nur eingereicht, wenn jemand anderes Listenwahl beantragt).
Erstellt am 20.03.2006 um 12:00 Uhr von einfachIch
hallo @TK,
auch wenn ich @Frank B.´s Meinung nicht immer teile und er mit dem Kindergarten vielleich verletzend war, ER HAT ABER RECHT !
Ein Anfechten der Wahl, weil "versichert wurde, die Liste wird nur eingereicht, wenn jemand anderes Listenwahl beantragt" ist schlicht weg unmöglich.
Als Kinder haben wir immer gesagt "mitgegangen, mitgefangen".
Es ist auch erschreckend was bei euch abläüft, aber sicher ist wenn nur die Liste mit der einen Person eingeht, muss eine Nachfrist von 1 Woche anberaumt werden. Sei sicher, dann gibt es Listen .... und ein Touw-wer-bow
Erstellt am 20.03.2006 um 12:07 Uhr von Pit47
Hallo TK,
wenn der Kollege seinen korrekten Wahlvorschlag einreicht, gibt es eine Listenwahl, egal wieviele Kandidaten auf dem eingereichten Wahlvorschlag stehen.
Wenn die anderen Kollegen keinen Wahlvorschlag einreichen, muß die Wahl durchgeführt werden und der Kollege, der als einziger einen Wahlvorschlag eingereicht hat ist Betriebsrat, auch wenn er sich nur selbst gewählt hat und die anderen Kollegen nicht gewählt haben.
Es kann eine Nachfrist von 1 Woche vom WV beschlossen werden.
Erstellt am 20.03.2006 um 12:27 Uhr von Frank B.
@einfachIch
Danke für die Unterstützung!
Sicherlich habe ich mit dem Kindergarten übertrieben. Aber über diese Thematik, welche angesprochen wurde, ist in diesem Forum fast täglich zu lesen. Da redet der eine oder andere von Betrug wenn eine zweite Liste auftaucht, da wird gefragt, ob eine Liste mit einer Person rechtens ist und so weiter. Da wird gefragt, wie und wann man die Wahl anfechten kann.
Die Fragesteller haben sich in der Regel nicht immer ernsthaft mit der Thematik bzw. mit der entsprechenden Wahlordnung beschäftigt.
Fakt ist, gibt es mindestens zwei Listen, ist Listenwahl vorgeschrieben. Daher immer meine Empfehlung, eine Liste so zu gestalten als hätte man Listenwahl, damit ein späteres böses Erwachen nicht eintritt!
Des Wieteren sollte man sich immer im Klaren sein, wenn man eine Wahl anficht, besteht die Gefahr einer betriebsratslosen Zeit, was nicht im Interesse der Arbeitnehmer sein kann.
Erstellt am 20.03.2006 um 12:58 Uhr von TK
@an Alle
Danke für euere Rückmeldungen.
Ich kann die Anmerkungen von Frank B. ja nochvollziehen. Auch ich finde, dass es "Kindergarten" ist, was abgeht - wer aber den Kollegen kennt - kann evtl. auch meine/unsere Überlegungen verstehen.
Die Leute die mitbekommen haben, dass er die Liste nun entgegen den Aussagen in seiner Unterschriftenaktion einreichen möchten, fühlen sich schlicht weg verarscht.
Aber danke nochmals für die Infos in eueren Einträgen.
@an Frank B. - Sorry, evtl. hab ich auch etwas gereizt reagiert. Man sehe es mir nach, dass ich wegen meiner erstmaligen Kandidatur noch gewisse Defizite bei den rechtlichen Punkte habe. Ich hatte das BetrVG durchgelesen, aber halt zu meinen Fragen keine klaren Aussagen finden können.