Erstellt am 22.02.2011 um 09:43 Uhr von wölfchen
. . . da würde ich doch glatt mal den Arbeitgeber fragen, auf welcher Rechtsgrundlage er das so praktiziert . . .
Erstellt am 22.02.2011 um 18:08 Uhr von saragossa
Standpunkt meines AG: Fortbildung ist unproduktive Arbeit.
Ich brauche aber eine Rechtsgrundlage um argumentieren zu können. Leider habe ich dazu noch nichts gefunden.
Erstellt am 23.02.2011 um 10:26 Uhr von petrus
> müssen regelmäßig auf Grund ihres Berufsbildes zu Fortbildungsmaßnahmen,
Wer sagt, dass sie müssen? Bzw. was passiert, wenn die Kollegen an der Schulung nicht teilnehmen?
Erstellt am 23.02.2011 um 18:09 Uhr von saragossa
Wird an der Maßnahme nicht teilgenommen, erfüllt der AN nicht sein Berufsprofil und ist damit in seiner Tätigkeit nicht mehr tragbar. Jede Fortbildungsmaßnahme endet mit einer Prüfung und Zertifizierung. Diese sind Voraussetzung für die Tätigkeitserfüllung. Jeder Auftraggeber hat Recht auf Einsicht in die Qualifizierung und Zertifizierung der Mitarbeiter unseres Unternehmens.
Es geht auch nicht darum ob Fortbildung oder nicht, sondern darum ob es eine Rechtsgrundlage über die Höhe einer Lohnfortzahlung für diesen Fall gibt.