Höhe des Arbeitsentgelts bei einer Fortbildung im Betrieb
Habe eine Frage zum Thema Fort- und Weiterbildung im Betrieb. Einige meiner Kollegen müssen regelmäßig auf Grund ihres Berufsbildes zu Fortbildungsmaßnahmen, die der AG kostenmäßig trägt. Die Maßnahmen finden während der regulären Arbeitszeit statt. Auf welcher Grundlage erfolgt die Entlohnung dieser Arbeitnehmer während dieser Maßnahme? Meine Kollegen sind an mich herangetreten, weil nicht der durchschnittliche Arbeitslohn weiterhin gezahlt wird, sondern nur ein Minimalbetrag, den bei uns ein MA erhält der schlicht gesagt den Hof fegt.
Community-Antworten (4)
22.02.2011 um 10:43 Uhr
. . . da würde ich doch glatt mal den Arbeitgeber fragen, auf welcher Rechtsgrundlage er das so praktiziert . . .
22.02.2011 um 19:08 Uhr
Standpunkt meines AG: Fortbildung ist unproduktive Arbeit. Ich brauche aber eine Rechtsgrundlage um argumentieren zu können. Leider habe ich dazu noch nichts gefunden.
23.02.2011 um 11:26 Uhr
müssen regelmäßig auf Grund ihres Berufsbildes zu Fortbildungsmaßnahmen,
Wer sagt, dass sie müssen? Bzw. was passiert, wenn die Kollegen an der Schulung nicht teilnehmen?
23.02.2011 um 19:09 Uhr
Wird an der Maßnahme nicht teilgenommen, erfüllt der AN nicht sein Berufsprofil und ist damit in seiner Tätigkeit nicht mehr tragbar. Jede Fortbildungsmaßnahme endet mit einer Prüfung und Zertifizierung. Diese sind Voraussetzung für die Tätigkeitserfüllung. Jeder Auftraggeber hat Recht auf Einsicht in die Qualifizierung und Zertifizierung der Mitarbeiter unseres Unternehmens. Es geht auch nicht darum ob Fortbildung oder nicht, sondern darum ob es eine Rechtsgrundlage über die Höhe einer Lohnfortzahlung für diesen Fall gibt.
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