Habe eine Frage zum Thema Fort- und Weiterbildung im Betrieb. Einige meiner Kollegen müssen regelmäßig auf Grund ihres Berufsbildes zu Fortbildungsmaßnahmen, die der AG kostenmäßig trägt. Die Maßnahmen finden während der regulären Arbeitszeit statt. Auf welcher Grundlage erfolgt die Entlohnung dieser Arbeitnehmer während dieser Maßnahme? Meine Kollegen sind an mich herangetreten, weil nicht der durchschnittliche Arbeitslohn weiterhin gezahlt wird, sondern nur ein Minimalbetrag, den bei uns ein MA erhält der schlicht gesagt den Hof fegt.