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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BR-Ersatzmitglied

S
Saray
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,darf BR-Ersatzmietglied an Seminare teilnehmen? Übernimmt der AG die Kosten?

Danke

97003

Community-Antworten (3)

G
Gabino

20.02.2011 um 11:12 Uhr

Ja ,jedes BR Mitglied und auch die Ersatzmitglieder haben das Recht auf Seminare. Gabino

I
Immie

20.02.2011 um 11:37 Uhr

Die BRM ja, bei den EBRM kommt es auf die Frequenz der Ladung zu Berteibratssitzungen an. § 37 BetrVG kann da helfen.

T
Tanzbär

21.02.2011 um 15:38 Uhr

Ja ,jedes BR Mitglied und auch die Ersatzmitglieder haben das Recht auf Seminare.

Und woher hat Du diese Weisheit? Ein Recht darauf haben nur BR-Mitglieder. Bei Ersatzmitgliedern streiten sich die Geister. Sicher wird man dem ersten Ersatzmitglied auf Grund der häufigen Vertretungen Seminare zusprechen, eine Grenze ist nicht definiert, also auch kein Recht darauf.

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