Erstellt am 20.02.2011 um 10:12 Uhr von Gabino
Ja ,jedes BR Mitglied und auch die Ersatzmitglieder haben das Recht auf Seminare.
Gabino
Erstellt am 20.02.2011 um 10:37 Uhr von Immie
Die BRM ja, bei den EBRM kommt es auf die Frequenz der Ladung zu Berteibratssitzungen an.
§ 37 BetrVG kann da helfen.
Erstellt am 21.02.2011 um 14:38 Uhr von Tanzbär
> Ja ,jedes BR Mitglied und auch die Ersatzmitglieder haben das Recht auf Seminare.
Und woher hat Du diese Weisheit?
Ein Recht darauf haben nur BR-Mitglieder.
Bei Ersatzmitgliedern streiten sich die Geister. Sicher wird man dem ersten Ersatzmitglied auf Grund der häufigen Vertretungen Seminare zusprechen, eine Grenze ist nicht definiert, also auch kein Recht darauf.