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Aufhebungsvertrag, erst Abmahnung nun droht fristlose Kündigung als Betriebsrat ?!

M
Matteo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an alle Betriebsräte,

im September letzten Jahres habe ich eine Abmahnung bekommen (leider zurecht) und einige Tage später sagte man mir in einem persönlichen Gespräch das sich "unsere Wege trennen" werden.. und ich mich doch schonmal andersweitig umschauen soll.

Heute nun hatte ich ein Gespräch mit unserem Personaler, der mir wohl eine Art "Aufhebungsvertrag" anbieten wollte und meinte man würde mich bis 30.06.2011 freistellen.

Ich meinte dann daß dies ja nun für mich nicht wirklich ein Anreiz wäre das Unternehmen und meinen gesicherten Arbeitsplatz zu verlassen. Zumal ich noch nichts konkretes Neues in Aussicht habe und was mache ich wenn ich nach den 4 Monaten nichts gefunden habe?

Auserdem bin ich seit knapp 10 Jahren Betriebsrat und habe infolge dessen einen Kündigungsschutz von 1 Jahr (beginnend mit dem Datum jeder Sitzung an der ich teilnehme).

Daraufhin ist er (Personaler) ruppig geworden und fragte

" Ja, was wollen Sie denn dann??"

Erwiedert habe ich daß ich zunächst mal nichts will, sondern der AG sich von mir trennen will und das bisherige "Angebot" keinerlei Anreiz für mich wäre.

Dann hat er nur gemeint daß ich froh sein könne daß ich, anstelle der damaligen Abmahnung keine Kündigung bekommen hätte etc.... und das Gespräch beendet.

Was haltet Ihr davon? Kann man mir, mit der 4 Monate zurückliegenden Abmahnung noch was anhängen ?

Das ich nun noch mehr unter Beobachtung stehe als zuvor ist mir bewusst.

Hoffe auf viele Antworten, da ich derzeit echt "durch den Wind" bin!

Gruß,

Christian

2.95808

Community-Antworten (8)

S
Südmann

18.02.2011 um 20:46 Uhr

Matteo, sorry

du hast keinerlei Ahnung davon, was du seit 10 Jahren (?) machst

manche Betriebsräte sollte man auf den Mond schießen

wenn sie - bei eigener Betroffenheit - schon so einen Mist verzapfen (bzgl. Kündigungsfrist von einem Jahr wegen Br-Tätigkeit)

du bist BR Kündigung geht nur fristlos dazu braucht es eine Zustimmung des BR bzw. Zustimmungsersetzung durch ArbG ich möchte ja gar nicht in die Einzelheiten gehen, da du ja sowieso nicht verstehen würdest

10 Jahre machst du deinen BR- Job ? schäm dich..................

C
Catweazle

18.02.2011 um 22:05 Uhr

@Matteo,

\"Kann man mir, mit der 4 Monate zurückliegenden Abmahnung noch was anhängen ?\" Ene gleichzeitige Abmahnung und Kündigung ist nicht möglich. Die Auslauffrist für außerordentliche Kündigungen beträgt 14 Tage. Das ist die Zeit, die der AG hat, um die Kündigung zuzustellen. Gerechnet wird ab Kenntniserlangung.

@Südmann,

Matteo ist offensichtlich Ersatzmitglied. Vielleicht überdenkst du deine Antwort mal

M
Matteo

18.02.2011 um 23:43 Uhr

@Südmann

da ich tatsächlich Ersatzmitglied bin und daher längst nicht so viele Seminare besucht habe wie manch andere Betriebsräte kann ich auch nicht mit deren wissen auftrumpfen...DARUM habe ich ja in diesem Forum um Hilfe gebeten, denn dafür ist es da?!

Deine "konstruktive" Antwort bringt mich in meiner jetzigen Situation echt weiter und motiviert mich... genau das was ich in einer solchen Situation brauche. Muß schon sagen, hast als BR ein großes Einfühlungsvermögen...

@Catweazle

Vielen Dank für Deine Antwort!!!

Gruß,

Matteo

W
wölfchen

19.02.2011 um 00:22 Uhr

. . . ob Du kampflos gehen willst, oder nicht, das hängt ganz allein von Dir ab. Das mit dem einen Jahr ist schon okay und da sollte man auch drauf bestehen, denn was nützen die schönsten Schutzgesetze für BR, wenn diese selbst nicht darauf achten, dass sie eingehalten werden. Aber: als erstes achte mal darauf, dass Du im Kopf wieder klar wirst, denn eine solche Situation ist belastend und man trifft eventuell eine Entscheidung, die man hinterher, wenn alles durchgestanden ist, bitter bereut. Deshalb empfehle ich allen in dieser Situation, sich professionelle ärztliche Hilfe zu holen, um zu vermeiden, dass Du im schlimmsten Fall dauerhafte gesundheitliche Schäden zurückbehältst. Notfalls muss man Dich mal eine Weile aus dem Verkehr ziehen, sprich AU schreiben. Und dann, wenn Du wieder klar siehst, behalte zuallererst Deine eigenen Interessen und Deine Gesundheit im Blick. Vergiss aber nicht, dass Dein Ausscheiden ein negatives Signal für den Rest der Belegschaft darstellt, die sich dann zu Recht sagen werden: "was sollen wir uns wehren, wenn der Kollege mit seinem Sonderkündigungsschutz es nicht mal geschafft hat". Tja - und diese Entscheidung kann Dir niemand abnehmen . . .

A
alterBrummbär

19.02.2011 um 01:58 Uhr

...seit 10 Jahren BR und keine Ahnung, der jetzt bei eigener Betroffenheit zu Potte kommt, ist sein Elend selber Schuld. Denn die Person die seit 10 Jahren über, weil ic h der Meinung bin, keine Aufgaben im Interesse seiner Wähler übernommen hat, sein Elend selber Schuld ist.

H
holzwurm

19.02.2011 um 08:31 Uhr

Hallo Matteo,

ich gehe davon aus das du in einem Unternehmen beschäftigt bist das nicht zu den großen OEM's oder Tier1 zählt, also ein ganz normales Unternehmen, dann gebe ich dir folgenden Rat:

nimm dir ein Fachanwalt für Arbeitsrecht, und lass dich seitens deiner AG nicht drängeln irgendwas zu Unterschreiben. Doch behalte im Hinterkopf, wenn dein AG mit dir nicht mehr zusammen Arbeiten will ist eine Trennung unumgänglich.

@wölfchen durch AU ist sein Problem nicht gelöst, eher im Gegenteil.

Dieser Fall ist gängige Realität in Deutschland, Gesetze hin oder her.

R
Rattle

19.02.2011 um 15:07 Uhr

von alterBrummbär

"...seit 10 Jahren BR und keine Ahnung, der jetzt bei eigener Betroffenheit zu Potte kommt, ist sein Elend selber Schuld. Denn die Person die seit 10 Jahren über, weil ic h der Meinung bin, keine Aufgaben im Interesse seiner Wähler übernommen hat, sein Elend selber Schuld ist."

vielleicht haben ihn die BRM ja dumm gehalten und er weiss es nicht besser? die hintergründe kennen wir nicht.

Aber es ist natürlich reizvoll jemand der unten liegt noch weiter nach unten zu drücken um damit sein selbstwertgefühl zu stärken, weil es anders wohl nicht mehr möglich ist, dein Nick sagt ja eigendlich auch alles aus :-)

ansonsten würde ich dem themenersteller raten sich an einem fachanwalt für arbeitsrecht zu wenden und ein Tagebuch zu führen, was im einzelnen an den arbeitstagen so an gemeinheiten seitens der GL so anfällt.

MFG

T
Tanzbär

21.02.2011 um 18:36 Uhr

Egal, was vorgefallen ist, mit der Abmahnung hat sich diese Sache erledigt. Eine Kündigung nach 4 Monaten aus dem gleichen Grund sollte (wenn nichts mehr in der Art vorgefallen ist!) bei den Gerichten für Heiterkeit sorgen.

  1. Sonderkündigungsschutz läuft noch
  2. Danach hat es der AG noch schwerer, dich aus diesem Grund zu kündigen.
  3. Und wenn doch, Anwalt nehmen, Kündigungsschutzklage einreichen
  4. Wenn der AG ein Angebot macht, bei dem Du mit lachendem Gesicht gehen kannst, dann nimms und geh (Ich sagte meinem Boss mal, die Zahl vor den 6 Nullen wäre mir egal. Darauf hin gab es kein Gespräch mehr in dieser Richtung).

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