zusätzliche Anfahrt auf's Arbeitszeitkonto?!
Hallo,
eine Mitarbeiterin muss zur Schulung, an einen externen Ort. Ihre Arbeitsantrittszeit beträgt nun ca. 2h hin und ca. 2h zurück. Zum herkömmlichen Arbeitsplatz benötigt sie jedoch nur 20min. Diese "interne Weiterbildungsmaßnahme" beläuft sich auf mehrere Wochen.
Ihre Frage ist, ob diese Zeiten nicht auch auf dem Leistungsnachweis berücksichtigt werden müssten. Als Arbeitszeit angerechnet. Gibt es eine Grenze in so einem Beispiel?
Vielen Dank für eure Antworten!
Liebe Grüße Axelfolie (BRM)
Community-Antworten (1)
18.02.2011 um 15:00 Uhr
Wenn die Kollegin mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreist, definitiv keine Arbeitszeit. Für die dienstübliche Arbeitszeit schuldet der Arbeitgeber die Verfügung nach den Grundsätzen des Annahmeverzugs. Nicht bezahlen muss er dagegen Reisezeiten, die über die dienstübliche Arbeitszeit hinausgehen.
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