Hallo zusammen,
wit haben eine Anhörung zu einer außerordentlichen Kündigung erhalten und zu dieser auch bereits innerhalb der dreitägigen Frist Stellung abgegeben. Nun bekommen wir heute die gleiche Anhörung erneut, jedoch wurden ein paar Details geändert. Meine Fragen:
1. ist das überhaupt gestattet?
2. beginnen die Fristen neu, oder zählt die erste Anhörung?
3. Müssen wir eine "neue" Stellungnahme abgeben?
Danke für eure Hilfe
mfg
holly