Liebes Forum,

heute wieder zu eine Frage, zu einem aktuellem Sachverhalt.

Ein AN ist vor Weihnachten an Krebs erkrankt und soll nun im Krankenstand betriebsdedingt gekündigt werden. Moralisch finden wir dies natürloch sehr schlecht,
da der AN nach 6 Wochen aus der Lohnfortzahlung sowieso raus fällt.
AN ist schon sehr langjährig im Unternehmen und hat immer Ü.stunden gemacht,
gute Arbeit geleistet etc.

Gibt es einen Einspruchsgrund bzw. hat jemand eine "treffende" Formulierung,
um zu widersprechen? Ich dachte an § 102 BetrVG, Punkt 1.
"...widersprechen, wenn der AG bei der Auswahl des zu kündigenden AN solziale Gesichtspunkte nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt hat"

Was meint Ihr? Alle anderen Gründe aus diesem § treffen nicht zu :-(

Definition: Soziale Gesichtspunkte? Hoffentlich nicht nur diie Sozialauswahl...
sondern auch das Krankheitsbild??? Hoffe, es gibt ein "Hintertürchen" ;-)

Vielen Vielen Dank