"Die regelmäßige Arbeitszeit richtet sich nach dem jeweils gültigen Manteltarifvertrag. Die Arbeitszeit kann in beiderseitigem Einverständnis den betrieblichen Erfordernissen angepaßt werden."--"Im übrigen gelten die Tarifverträge und die Betriebsvereinbarungen"
Meine Frage: Wie ist dieses, auch im Hinblick auf das "Günstikgeitsprinzip" mit der Verpflichtung zur Leistung von Mehr-/Minusstunden zu interpretieren. Es gilt der MTV Einzelhandel NRW