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Mitspracherecht bei Auflösungsvertrag?

S
Saluk
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ein Mitarbeiter möchte nicht mehr auf Montage gehen. Sein Arbeitsvertrag ist auch nicht so ausgelegt, dass er als Dauer-Inbetriebnehmer immer auf Montage wäre. Der Arbeitgeber bietet ihm einen Auflösungsvertrag an. Der MA will eigentlich gar nicht weg, nur eben weniger "rausfahren". Im Prinzip wird der MA vom AG überfahren und hätte fast unterschrieben. Dabei will der AG eigentlich die Kündigung umgehen.

Meine Frage: Hätte der AG den BR informieren müssen bevor er dem MA den Auflösungsvertrag anbietet?

Grüße Saluk

2.49108

Community-Antworten (8)

W
Werner

23.06.2006 um 09:55 Uhr

Hallo Saluk, m.E. nicht. Ein Auflösungsvertrag ist eine beiderseitige Willenserklärung, keine Kündigung.

A
Angi1

23.06.2006 um 10:51 Uhr

Hallo Saluk,

wichtig wäre zu erfahren, wie der Arbeitsvertrag ausgelegt ist. Eventuell sind dort Möglichkeiten aufgezeigt, dass der MA auf Wunsch wieder Anspruch auf einen Arbeitsplatz im Betrieb hat.

MfG Angi1

K
Kölner

23.06.2006 um 11:16 Uhr

Das Wort ist für einige Betriebsräte fast unaussprechlich, aber dennoch: Individualrecht! Wenn der Kollege unterschreibt, dann bekommt der BR im besten Fall eine kurze Mitteilung, dass sich die Belegschaft verändert. Das war es!

V
viktor

23.06.2006 um 11:17 Uhr

Die Kollegen sollten wissen, dass sie jederzeit auch ein BR-Mitglied ihres Vertrauens zu Gesprächen hinzuziehen können. Jeder Kollege sollte auch wissen, dass man nicht gleich alles unterschreibt, sondern sich zunächst einmal Rat z.B. beim Betriebsrat einholt.

Der AG muss über sein Vorhaben hinsichtlich eines Aufhebungsvertrages nicht vorher informieren.

S
Saluk

23.06.2006 um 11:23 Uhr

Vielen Dank für die Antworten!

Der Kollege hat nicht unterschrieben und uns informiert bzw. um Rat gebeten. Nachdem also der Aufhebungsvertrag nicht in Kraft tritt, wird der AG dann eben entweder eine andere Stelle für den Kollegen finden oder an uns mit der Kündigung herantreten.

Bei der nächsten Betriebsversammlung werde ich die MA darauf hinweisen, dass "man nicht gleich alles unterschreibt, sondern sich zunächst einmal Rat z.B. beim Betriebsrat einholt" ;-) (Danke, viktor).

Gute Antworten, nochmals Danke! Saluk

R
Rollie

23.06.2006 um 13:32 Uhr

"hinweisen, dass "man nicht gleich alles unterschreibt"

fast wie im richtigen Leben :-))

S
Saluk

23.06.2006 um 13:39 Uhr

Hallo Rollie,

ja ist doch wahr, man muss den meisten Menschen einfach immer wieder klar machen, dass sie den Kopf nicht nur deswegen haben, damit es nicht in den Hals regnet, sondern auch, um den Inhalt immer mal wieder zu benutzen.

Wieviele Leute unterschreiben wohl täglich an der Haustür einen Zeitschriftenabovertrag? Und wieviele unterschreiben vielleicht so einen Aufhebungsvertrag, nur weil der AG suggeriert, man würde die Arbeit verweigern und sonst eine Kündigung kriegen, die sich gaaaaaaanz schlecht macht bei der Stellensuche...

Da hat viktor schon recht, die Kollegen sollten es eigentlich wissen. Und damit sie sich's auch merken, kriegen sie es eben bei der nächsten BV nochmals deutlich gesagt ;-)

Grüße, Saluk

R
Rollie

23.06.2006 um 13:55 Uhr

ein besonderes Phänomen, sonst würden heutzutage nicht immer noch genügend Leute Mails mit zweifelhaften Anhängen öffnen.

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