Erstellt am 23.06.2006 um 07:55 Uhr von Werner
Hallo Saluk,
m.E. nicht.
Ein Auflösungsvertrag ist eine beiderseitige Willenserklärung, keine Kündigung.
Erstellt am 23.06.2006 um 08:51 Uhr von Angi1
Hallo Saluk,
wichtig wäre zu erfahren, wie der Arbeitsvertrag ausgelegt ist. Eventuell sind dort Möglichkeiten aufgezeigt, dass der MA auf Wunsch wieder Anspruch auf einen Arbeitsplatz im Betrieb hat.
MfG
Angi1
Erstellt am 23.06.2006 um 09:16 Uhr von Kölner
Das Wort ist für einige Betriebsräte fast unaussprechlich, aber dennoch: Individualrecht!
Wenn der Kollege unterschreibt, dann bekommt der BR im besten Fall eine kurze Mitteilung, dass sich die Belegschaft verändert.
Das war es!
Erstellt am 23.06.2006 um 09:17 Uhr von viktor
Die Kollegen sollten wissen, dass sie jederzeit auch ein BR-Mitglied ihres Vertrauens zu Gesprächen hinzuziehen können. Jeder Kollege sollte auch wissen, dass man nicht gleich alles unterschreibt, sondern sich zunächst einmal Rat z.B. beim Betriebsrat einholt.
Der AG muss über sein Vorhaben hinsichtlich eines Aufhebungsvertrages nicht vorher informieren.
Erstellt am 23.06.2006 um 09:23 Uhr von Saluk
Vielen Dank für die Antworten!
Der Kollege hat nicht unterschrieben und uns informiert bzw. um Rat gebeten.
Nachdem also der Aufhebungsvertrag nicht in Kraft tritt, wird der AG dann eben entweder eine andere Stelle für den Kollegen finden oder an uns mit der Kündigung herantreten.
Bei der nächsten Betriebsversammlung werde ich die MA darauf hinweisen, dass "man nicht gleich alles unterschreibt, sondern sich zunächst einmal Rat z.B. beim Betriebsrat einholt" ;-) (Danke, viktor).
Gute Antworten, nochmals Danke!
Saluk
Erstellt am 23.06.2006 um 11:32 Uhr von Rollie
"hinweisen, dass "man nicht gleich alles unterschreibt"
fast wie im richtigen Leben :-))
Erstellt am 23.06.2006 um 11:39 Uhr von Saluk
Hallo Rollie,
ja ist doch wahr, man muss den meisten Menschen einfach immer wieder klar machen, dass sie den Kopf nicht nur deswegen haben, damit es nicht in den Hals regnet, sondern auch, um den Inhalt immer mal wieder zu benutzen.
Wieviele Leute unterschreiben wohl täglich an der Haustür einen Zeitschriftenabovertrag?
Und wieviele unterschreiben vielleicht so einen Aufhebungsvertrag, nur weil der AG suggeriert, man würde die Arbeit verweigern und sonst eine Kündigung kriegen, die sich gaaaaaaanz schlecht macht bei der Stellensuche...
Da hat viktor schon recht, die Kollegen sollten es eigentlich wissen. Und damit sie sich's auch merken, kriegen sie es eben bei der nächsten BV nochmals deutlich gesagt ;-)
Grüße,
Saluk
Erstellt am 23.06.2006 um 11:55 Uhr von Rollie
ein besonderes Phänomen, sonst würden heutzutage nicht immer noch genügend Leute Mails mit zweifelhaften Anhängen öffnen.