Erstellt am 08.02.2007 um 14:11 Uhr von packer
moin nothelfer,
auweia! ich dachte ich hab erst falsch gelesen...
natürlich entstehen nachteile. z.b. die sperrung durch die bundesagentur für arbeit und anrechnung der abfindung.
der BR sollte auf keinen Fall!!! den auflösungsvertrag herbeiführen oder ihm den MA nahelegen!
wenn die KollegenInnen die Nachteile erkannt haben und es trotzdem wollen, rate ich ihnen in jedem fall zu einem rechtsanwalt zu gehen.
wenn der AG keine arbeit hat, dann kann er ja betriebsbedingt kündigen und die AN können dagegen vor dem arbeitsgericht klagen.
ihr als BR solltet auch einen ordentlichen widerspruch schreiben auf daß diese kollegenInnen eine anspruch auf lohnfortzahlung haben...
euer AG weiß anscheinend mehr als ihr vom BR.
macht euch in solchen fällen nicht zum gehilfen des AG!
gruß,
packer
Erstellt am 08.02.2007 um 16:33 Uhr von packer
hi ramses,
auf das arbeitslosengeld wenn es in frage kommt, zb. bei der gleitzone...
aufhebungsverträge werden mit eigenkündigung gleichgestellt.
wenn kein anspruch auf ALG besteht, dann ist es egal, da hast du natürlich recht!
sonst hier ein guter link:
http://www.400-euro.de/400/400-sv.html
Erstellt am 09.02.2007 um 08:41 Uhr von Nothelfer
Hallo packer, Hallo Rames II,
danke für die Antworten. Dem BR ist schon klar, das ein Auflösungsvertrag eigentlich nur Nachteile für einen MA hat. Nur in diesem Fall ist es so, das die beiden MA ein unbefristetes Arbeitsverhältnis im Tochterunternehmen haben und die "Geringfügige Beschäftigung" als Nebenverdienst zu sehen ist.
Ich denke Sperre oder Abfindung ist in diesem Fall kein Thema.
Ob der AG mehr weiß als der BR kann ich so nicht sagen, auf alle Fälle sind wir
immer sehr hellhörig, wenn der AG mit solchen Dingen an uns herantritt.
Und um uns nicht zum Gehilfen des AG zu machen, kann ich ja euch fragen.
Euere Antworten haben uns bis jetzt immer weitergeholfen.