Hallo Allerseits;-)!

Eine Kollegin bat zum 31.08. aufgrund eines Stellenwechsels
um einen Auflösungsvertrag, da die Kündigungsfrist bei uns
normaler Weise 6 Wochen zum Monatsende beträgt, sie die
neue Stelle aber zum 01.09. antreten soll und erst Ende Juli
davon erfuhr.
Leitung stimmte einem Auflösungsvertrag zu, weiterhin
kann sie von insgesamt 17 Tagen anteiligem Jahresurlaub
10 Tage bereits geplanten Urlaub ab Mitte August antreten,
zwei Tage waren von ihr bereits in 2007 genommen, fünf Tage
Urlaub wurden ihr jetzt einzeln über die restliche Zeit verteilt eingetragen.
Sie verfügt darüber hinaus über 62 Überstunden, von welchen sie die
Hälfte ausgezahlt bekommen soll, die andere Hälfte -und das ist wichtig-
sollen verfallen. Begründung der stellv. Heimleitung: der Mitarbeiterin
wurde ja schließlich der Auflösungsvertrag zugestanden, diesen könne
man auch rückgängig machen!?

Meine Fragen:
Überstunden können nicht einfach verfallen, da bin ich doch richtig oder,
d. h. sie müssen, wenn es keine andere Möglichkeit mehr gibt, doch ausbezahlt bzw. mit dem Gehalt verrechnet werden?
Die Mitarbeiterin hatte sich, bevor sie sich an den BR wandte, nicht beim Vorgesetzten abgemeldet, aus Angst vor Repressalien. Muss die MA im Nachgang erwähnen, dass sie beim BR war bzw. hat vor so einem Hintergrund der AG überhaupt ein Recht zu erfahren, dass dem so war, wenn zu vermuten steht, dass der MA daraus weitere Nachteile entstehen?
Und schließlich und endlich, stellt die Nachfrage von Leitung, ob der jeweilige MA
sich an den BR gewandt hat und möglicherweise noch mit dem Zusatz warum er
dieses Tat, nicht schon eine Einschüchterung dar und wenn ja dann wie kann man
den AG künftig von derlei Interventionen abhalten (evtl. gesetzl. Grundlage)?

Danke für die Unterstützung!

Grüße
ohbonsai