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Buch- und Lohnbuchhaltung auslagern

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VJSTiger
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir wurden vorab mündlich darüber informiert, dass die bisherige Buch- sowie die Lohnbuchhaltung, welche durch eine AK erledigt wurde ausgelagert werden soll. Die schriftliche Information soll folgen. Dies wird kein üblicher externer Dienstleister, da diese Aufgabe durch die „größere“ Buchhaltung des Betriebes unseres Gesellschafters abgedeckt werden soll. Mal unabhängig des Arbeitsplatzes, gibt es weiter anführbare Gründe die dieser Vorgehensweise entgegen sprechen?

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Community-Antworten (5)

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Tanzbär

17.02.2011 um 11:15 Uhr

Ich wüsste keine, das ist eine unternehmerische Entscheidung. Um den Mitarbeiter muss man trotzdem kämpfen, aber um die Auslagerung kommt ihr nicht drumherum.

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VJSTiger

17.02.2011 um 11:36 Uhr

Hallo Tanzbär,

danke für die Info! Damit bestätigst Du, was wir schon vermutet haben...

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paula

17.02.2011 um 12:18 Uhr

Vielleicht hilft ja §§ 111, 112 BetrVG um hier etwas abzufedern. Habt ihr für die Lohnabrechnungssoftware eine BV? Vielleicht gibt die Euch Futter für den Kampf.

Gibt es denn zwischen den Gesellschaften eine vertragliche Absprache zur Auftragsdatenverarbeitung? Die würde ich mir mal zeigen lassen und prüfen

V
VJSTiger

18.02.2011 um 13:54 Uhr

Hallo Paula,

eine BV haben wir nicht... Auftragsdatenverarbeitung,... da müßte ich mal schauen!

Danke

P
paula

18.02.2011 um 14:59 Uhr

keine BV? Dann wird es aber Zeit! § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ist der Ansatzpunkt!

Du kannst damit nicht die Verlagerung verhindern aber Druck aufbauen

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