Buch- und Lohnbuchhaltung auslagern
Hallo,
wir wurden vorab mündlich darüber informiert, dass die bisherige Buch- sowie die Lohnbuchhaltung, welche durch eine AK erledigt wurde ausgelagert werden soll. Die schriftliche Information soll folgen. Dies wird kein üblicher externer Dienstleister, da diese Aufgabe durch die „größere“ Buchhaltung des Betriebes unseres Gesellschafters abgedeckt werden soll. Mal unabhängig des Arbeitsplatzes, gibt es weiter anführbare Gründe die dieser Vorgehensweise entgegen sprechen?
Community-Antworten (5)
17.02.2011 um 11:15 Uhr
Ich wüsste keine, das ist eine unternehmerische Entscheidung. Um den Mitarbeiter muss man trotzdem kämpfen, aber um die Auslagerung kommt ihr nicht drumherum.
17.02.2011 um 11:36 Uhr
Hallo Tanzbär,
danke für die Info! Damit bestätigst Du, was wir schon vermutet haben...
17.02.2011 um 12:18 Uhr
Vielleicht hilft ja §§ 111, 112 BetrVG um hier etwas abzufedern. Habt ihr für die Lohnabrechnungssoftware eine BV? Vielleicht gibt die Euch Futter für den Kampf.
Gibt es denn zwischen den Gesellschaften eine vertragliche Absprache zur Auftragsdatenverarbeitung? Die würde ich mir mal zeigen lassen und prüfen
18.02.2011 um 13:54 Uhr
Hallo Paula,
eine BV haben wir nicht... Auftragsdatenverarbeitung,... da müßte ich mal schauen!
Danke
18.02.2011 um 14:59 Uhr
keine BV? Dann wird es aber Zeit! § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ist der Ansatzpunkt!
Du kannst damit nicht die Verlagerung verhindern aber Druck aufbauen
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