Hallo,

wir wurden vorab mündlich darüber informiert, dass die bisherige Buch- sowie die Lohnbuchhaltung, welche durch eine AK erledigt wurde ausgelagert werden soll. Die schriftliche Information soll folgen.
Dies wird kein üblicher externer Dienstleister, da diese Aufgabe durch die „größere“ Buchhaltung des Betriebes unseres Gesellschafters abgedeckt werden soll.
Mal unabhängig des Arbeitsplatzes, gibt es weiter anführbare Gründe die dieser Vorgehensweise entgegen sprechen?