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Insolvenzverwalter will Wahlausschreiben

H
holzwurm
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

bekam heute einen Anruf von unserem Insolvenzverwalter, er benötigt das Wahlausschreiben unserer Wahl, Begründung: Er möchte das Unternehmen Arbeitsrechtrechtlich besser kennenlernen. Habe ihn erstmal mitgeteilt das er es nicht bekommt. Frage, was will er damit ?

4.900036

Community-Antworten (36)

W
wahlvst

16.02.2011 um 19:40 Uhr

Er will wohl feststellen wo ggf. besondere Kündigungsschütze bestehen.

K
Kölner

16.02.2011 um 20:09 Uhr

@wahlvst In der Insolvenz? Na dann...

H
holzwurm

16.02.2011 um 20:14 Uhr

Wir sind in der Vorläufigen Insolvenz, Eröffnung 01.04.2011, unsere BR-Wahl war März 2010

L
Lotte

16.02.2011 um 20:22 Uhr

holzwurm, wie ist denn Euer UN strukturiert? Will er vielleicht BR Zuständigkeiten überprüfen?

W
wahlvst

16.02.2011 um 20:30 Uhr

@Kölner,

muss man Dei ?? verstehen??

Denn auch in in der Zeit eines lfd. Insolvenzverfahren gelten diese besondere Kündigungsschütze weiter. Bedeutet auch Insolvenzverwalter muss diese beachten. Da ist es klar, dass er hier Wissensbedarf hat. Wie auch wo sind andere AN mit solchen besonderen Kündigungsschtzen wie Schwerbehinderte oder Schwangere??

Empfehle vielleicht einmal etwas nachlesen: http://www.anwaltzentrale.de/rechtsanwalt_fachartikel/fachartikel_detail.php?id=80&Fachgebiet_id=7

http://www.kuendigungsschutz-online.net/arbeitgeberinsolvenz.html

H
holzwurm

16.02.2011 um 20:33 Uhr

@lotte,

unser Unternehmen ist Teil einer Group, die aus sechs Unternehmen besteht, für vier Unternehmen wurde Vorläufige Insolvenz angemeldet, von den vier haben zwei einen BR.

Unsere Gewerkschaft vermutet das er einen Formfehler sucht um nachträglich die Wahl anzufechten. Kann ich mir aber fast nicht denken.

W
wahlvst

16.02.2011 um 20:44 Uhr

Die ordentlichen BRM sollten nun unbedingt an Sitzungstagen einmal Urlaub machen, damit ihr EBRM laden könnt und diese somit für 1 Jahr in den nachwirkenden besonderen Kündigungsschutz bringt! Also möglichts alle oder fast alle an einem Sitzungstag in Urlaub.

L
Lotte

16.02.2011 um 21:05 Uhr

wahlvst, sag mal... Und dass er dann andere kündigt ist ja nicht so schlimm, hauptsache der BR rettet sich? Das mit dem besonderen KSch in der Insolvenz ist auch so eine Sache...hilft nämlich meist nix.

Dass es hier um das Wahlausschreiben und nicht um irgendwelche Kandidatenlisten etc. geht, ist Dir aber schon klar?

holzwurm, dann müsste es ja etwas sein, was die Wahl nichtig macht, die Frist zur Anfechtung ist ja längst um. Fragt ihn doch, was er genau wissen will. Ihr helft arbeitsrechtlich gewiss gerne weiter ;-)

I
Immie

16.02.2011 um 21:09 Uhr

Kündigung von Betriebsratsmitgliedern in der Insolvenz

Bleibt der Kündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder auch im Insolvenzverfahren in vollem Umfang erhalten? Für den gesetzlichen Sonderkündigungsschutz gilt grundsätzlich, dass er „insolvenzfest“ ist, das heißt, er bleibt bestehen und wird nicht durch § 113 InsO ersetzt. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellt keinen wichtigen Grund dar, der die außerordentliche Kündigung von Betriebsratsmitgliedern begründen könnte. Bei Stilllegung des Betriebs darf Betriebsratsmitgliedern allerdings gekündigt werden, jedoch frühestens zum Zeitpunkt der Betriebsstilllegung. Das ergibt sich aus § 15 KSchG. Ist ein Betriebsratsmitglied in einer Betriebsabteilung beschäftigt, die stillgelegt wird, ist er in eine andere Abteilung zu übernehmen, es sei denn, es liegen betriebliche Gründe vor, die dies unmöglich machen. Im Notfall muss sogar ein anderer Arbeitsplatz freigekündigt werden.

Quelle: Fachaufsatz Felser, Arbeitsentgelt in der Insolvenz, Arbeitsrecht im Betrieb 2004, 427 - 431 Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

...wahlvst, sag mal... Und dass er dann andere kündigt ist ja nicht so schlimm, hauptsache der BR rettet sich? Die BRM sind doch eh erst mal gerettet.

W
wahlvst

16.02.2011 um 21:33 Uhr

...wo bitte habe ich etwas gesagt, was ...Und dass er dann andere kündigt ist ja nicht so schlimm, hauptsache der BR rettet sich.. in diese Richtung geht.

Lotte: Die Anfechtungsfrist ist rum, stimmt. Doch nicht eine ggf. mögliche Feststellung der Nichtigkeit der Wahl. Diese ist nämlich jderzeit möglich auch der Insolvenzverwalter kann dieses sich durch das ArbG bestätigen lassen sofern dem so ist.

Wie bitte kommst Du auf die Idee, dass besonder Kündigungsschütze bei Insolvenzverfahren nichts nutzen??

Gerade da können sie sehr entscheidend sein, da ja LEIDER oftmals im Laufe von Insolvenzverfahren betriebsbedingte Kündigungen erfolgen.

Imme auf das mit dem besonderen Kündigungsschutz u.a. auch fpr BRM habe ich ja hingewiesen.

L
Lotte

16.02.2011 um 22:11 Uhr

wahlvst, immie wenn BRM/EBRM nicht gekündigt werden können aufgrund von besonderem KSch, dann wird es wahrscheinlich andere treffen oder glaubt Ihr, dass der InsoV dann gar nicht kündigt?

wahlvst, der besondere KSch nützt immer dann nichts, wenn ein UN zerstückelt wird und einzelne Abteilungen nach Insolvenzeröffnung übrig bleiben und am Ende geschlossen werden. Nirgends ist nämlich festgelegt, dass Betriebsübergänge geschlossen vorgenommen werden müssen. Da kann ich Kuchenstück für Kuchenstück veräußern.

Und zur Nichtigkeit: Genau das schrieb ich doch: "dann müsste es ja etwas sein, was die Wahl nichtig macht, die Frist zur Anfechtung ist ja längst um."

I
Immie

16.02.2011 um 22:18 Uhr

...wahlvst, immie wenn BRM/EBRM nicht gekündigt werden können aufgrund von besonderem KSch, dann wird es wahrscheinlich andere treffen oder glaubt Ihr, dass der InsoV dann gar nicht kündigt?...

Sicher... aber da BRM immer Gutmenschen sind, völlig selbstlos... können sie sich auch freiwillig melden... in dem blinden Glauben, das dann andere bleiben können....

Manchmal möchte ich nicht glauben was ich lese.

L
Lotte

16.02.2011 um 22:23 Uhr

Immie, es ging darum, etwas zu konstruieren, damit alle EBRM unter den besonderen KSch fallen. Das kannst Du gerne unterstützen, ich halte das für Vorteilsnahme.

Manchmal liest Du vielleicht auch einfach nicht richtig.

I
Immie

16.02.2011 um 23:14 Uhr

Ich lese schon richtig:-)

Was ich unterstütze oder nicht... darum geht es nicht! Es gibt nicht nur Schwarz und Weiss. Aber wem sage ich das.

Ich empfinde es nur nicht als "echt", wenn BRM, die ihre Schäfchen im trockenen haben, einen auf "Moral" machen, wenn es um die "Ladung" von EBRM geht.

Wie gesagt... wenn es darauf ankommt, können sich ja die BRM freiwillig in die erste Reihe stellen.

L
Lotte

16.02.2011 um 23:27 Uhr

Immie, wenn Du meinst, dass BRM in einer Insolvenz ihre Schäfchen im Trockenen haben... Träum schön weiter.

"Was ich unterstütze oder nicht... darum geht es nicht!" Doch, genau darum geht es! Du würdest also im Insolvenzfall dafür sorgen, dass die BRM geschlossen Urlaub nehmen, damit möglichst viele EBRM in den Genuss des KSch kommen. Das hat wahlvst vorgeschlagen und das verteidigst Du. Interessant.

I
Immie

16.02.2011 um 23:58 Uhr

"Was ich unterstütze oder nicht... darum geht es nicht!" Doch, genau darum geht es! Du würdest also im Insolvenzfall dafür sorgen, dass die BRM geschlossen Urlaub nehmen, damit möglichst viele EBRM in den Genuss des KSch kommen. Das hat wahlvst vorgeschlagen und das verteidigst Du. Interessant. Antwort 15 Erstellt am 16.02.2011 um 22:27 Uhr von Lotte 171430

Siehst du... habe ich das gesagt? Nein, habe ich nicht. Ich habe nur gesagt, das ich diese Moralnummer nicht als echt empfinde. Ich habe keine Ahnung was du mit diesen Unterstellungen bezweckst? Oder ob du nicht anders kannst? Deine Art, Antworten zu interpretieren, ist manchmal nicht mehr zu verstehen :-(

Und das du dann interessant findest, was ich gar nicht geäussert habe... interessant!

L
Lotte

17.02.2011 um 00:14 Uhr

Immie, okay, dann haben wir also gerade eine völlig unnötige Diskussion geführt...;-)

H
holzwurm

17.02.2011 um 08:19 Uhr

@wahlvst

ich werde bestimmt keine Ersatzmitglieder laden nur um ihnen einen Kündigungsschutz zu gewähren.

B
BRVLH

17.02.2011 um 09:24 Uhr

@holzwurm "ich werde bestimmt keine Ersatzmitglieder laden nur um ihnen einen Kündigungsschutz zu gewähren."

und warum nicht?? Diese Idee ist garnicht so verkehrt, wozu ist der BR da?? Genau den KollgInnen zu helfen so gut wie es geht, wenn er wenigstens für ein paar weiter was rausholen kann damit sie weiter arbeiten können, egal wo darüber wurde ja schon geschrieben, dann finde ich die Idee garnicht so schlecht. Aber da kommt dann wieder der Neid von einigen durch, was sag ich dann immer?? Selber Schuld hättest dich ja auch aufstellen lassen können bei der Wahl, wollte keiner, aber jetzt wo die "Kacke am dampfen ist" da wird gemeckert, BR hat Privilegien, die dürfen weiter arbeiten bis wirklich zum Schluss. Ich finde es gut wenn sie sich, auch wenns halt nur noch für die EBRM ist, einsetzen, wenigstens was.

G
GilliPoint

17.02.2011 um 09:55 Uhr

Ich schütell nur den Kopf.

L
Lotte

17.02.2011 um 11:02 Uhr

BRVLH, genau, der BR ist dafür da, den KollegInnen zu helfen: Im Kollektiv! Nicht individuell ausgewählten. Und den KollegInnen nun vorzuhalten, sie hätten ja auch kandidieren können, finde ich in diesem Zusammenhang, wo es nur um den KSch geht, recht fragwürdig.

Und nochmal: In einer Insolvenz ist so viel möglich, da nützt der KSch kaum etwas.

H
holzwurm

17.02.2011 um 11:18 Uhr

Ich kann auch nur noch den Kopf schütteln. Zum Verständnis, letzte Wahl 37 Personen haben sich aufstellen lassen, jedes BR Mitglied sollte jeweils soviel Urlaub nehmen bis die Restlichen 32 Personen einmal als Ersatz erscheinen können um so ihren Kündigungsschutz zu Erhalten.

Unglaublich, Unglaublich.

B
BRVLH

17.02.2011 um 11:32 Uhr

so wie hier einige posten und ihre Meinung kundtun kann man nur sagen, arme KollgInnen die ihr vertretet, die euch gewählt haben, da zeigt sich wieder wer nur an sich denkt. Man sollte immer nach einem Strohhalm greifen wenn noch einer da ist.

L
Lotte

17.02.2011 um 11:45 Uhr

BRVLH, Du hast es nicht verstanden. Sei froh, wenn Du auch nie in die Situation kommst, es verstehen zu müssen.

B
BRVLH

17.02.2011 um 11:47 Uhr

@Lotte,

man sollte nicht von sich auf andere schließen :D

P
paula

17.02.2011 um 12:31 Uhr

interessant diese Diskussion zu verfolgen...

wir kamen mal vom Wahlausschreiben (m.E. wird der Insolvenzverwalter sogar einen Anspruch auf Einsicht in die Wahlunterlagen haben) und nun geht es um Ersatzmitglieder.... ein großer Bogen.... aber okay so ist dieses Forum und das macht es ja auch interessant (und man sieht mal wieder dass die besten Diskussionen entstehen wenn es die dämliche Begrenzung auf 7 Antworten nicht gibt)

Aber was BRVLH hier verkündet finde ich bedenklich. Denn so schwingt sich der BR zum Herr über Job oder Nicht-Job auf! Das ist Willkür und nichts anderes. BRs die so agieren verstehen in meinen Augen den Job falsch. Man rettet so ja nicht mehr MA den Job sondern nur anderen. Und das sollte nicht der BR über das Laden zur BR-Sitzung entscheiden

H
holzwurm

17.02.2011 um 13:03 Uhr

Vielen Dank paula,

am Ende wir landen wir noch bei Adam und Eva.

Diskussion beendet, Vielen Dank für doch teilweise kuriosen Ideen.

B
BRVLH

17.02.2011 um 13:05 Uhr

@paula, ich gebe dir recht das das am Thema sehr weit abweicht.

Aber was willst du uns/mir mit deinen restlichen Sätzen sagen??

Ich geb dir mal ein Beispiel wo jeder für sich entscheiden sollte, wie er entscheiden würde.

Du gehst an einem Teich vorbei, dort siehst du zwei die vermutlich ertrinken werden. Der eine kann noch schreien und der andere, bei ihm sieht man nur noch ein Arm aus dem Wasser schauen. Und nun stell ich die Frage, wen würdest du retten?? du darfst nur einen retten.

Ich, ich betone ich, wurde den retten, der nur noch den Arm aus dem Wasser hält und genau der ist auch noch EBRM. Soll ich ihn fallen lassen und den anderen nehme?? Der andere ist aber noch so fitt und könnte sich selber retten. Würde ich dann Herr über Job oder Nicht-Job sein?? Würde ich dann entscheiden über Leben oder nicht Leben??

Meine klare antwort darauf JA

L
Lotte

17.02.2011 um 13:24 Uhr

BRVLH, Dein Beispiel hinkt.

Wenn alle untergehen, dann kannst Du sowieso keinen retten, egal ob KSch oder nicht. Du entscheidest mit der künstlichen EBRM Ladung wer rettenswert ist, wenn einer sowieso gerettet wird.

Mit dem: "Der andere ist aber noch so fitt und könnte sich selber retten", redest Du es Dir höchstens schön.

Aber noch mal: In der Insolvenz ticken die Uhren anders. Der InsoV hat genug andere Möglichkeiten, er kann den KSch fast außer Acht lassen. Wenn eine Abteilung erhalten bleibt, dann wird er wahrscheinlich eher die Löhne senken als Leute zu entlassen. Und wenn eine Abteilung nicht erhalten bleiben soll, dann gründet man neue Firmen, gliedert die aus, die man erhalten will und dann wird abgewickelt.

paula, danke!

P
paula

17.02.2011 um 14:38 Uhr

danke BRVLH

dein Beispiel zeigt mir wie du tickst und bestärkt mich letztendlich nur in meiner Meinung!

Außerdem hat die liebe Lotte absolut recht! Der Insolvenzverwalter hat so viele Möglichkeiten um zu dem Thema Kündigungsschutz erst gar nicht zu kommen, dass solche Spielchen vom BR kaum mehr als kurz hochgezogene Augenbrauen bei ihm bewirken werden

B
BRVLH

17.02.2011 um 14:54 Uhr

ich poste bewusst erst jetzt dieses, dort werden alle Fragen beantwortet. :D

http://www.insolvenzarbeitsrecht.de/

wer hier wie tickt paula, sieht man an sehr vielen Antworten hier im Forum. Es ist immer sehr interessant was doch so manch einer denkt zu wissen. Was doch manche sich für ein Armutszeugnis ausstellen, aber damit muss jeder selber klar kommen. Nur Schade, dass manch einer der Fragenden sich auf sowas verlassen.

K
Kölner

17.02.2011 um 15:03 Uhr

@BRVLH Nene, mein lieber, bleibe Du mal ruhig bei Dir. Du bist ein Scharlatan und Söldner in diesem Sinne - zumal sich Michael Felser garantiert winden würde, wenn Du in diesem Zusammenhang diese Aussage als seligmachend preist!

L
Lotte

17.02.2011 um 15:03 Uhr

BRVLH, hat irgendjemand die Gültigkeit des Arbeitsrecht in Abrede gestellt? Hat Felser die Methoden, die ich beschrieben habe, in Abrede gestellt?

Außerdem hat Immie den Felser doch längst zitiert. Aber danke, dass Du nochmal Deine Methoden darstellst.

P
paula

17.02.2011 um 15:44 Uhr

getroffene Hunde bellen...

K
Kölner

17.02.2011 um 17:43 Uhr

@paula Hunde sind aber doch eher devote Tiere...passt das hier?

S
Svenja

17.02.2011 um 18:57 Uhr

@paula Hunde sind aber doch eher devote Tiere...passt das hier? Antwort 35 Erstellt am 17.02.2011 um 16:43 Uhr von Kölner 171488

Aber nur bis zu einem gewissen Punkt... dann beißen sie um sich.

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