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3G Arbeitsplatz, 2G Sitzung?

M
mrtvl
Dez 2021 bearbeitet

Hallo zusammen,

mittlerweile gilt ja überall auf der Arbeit die 3G Regel. Wir haben übermorgen eine Arbeitssicherheitsitzung und meine Frage ist jetzt; Gilt für die Sitzungen in geschlossenen Räumen die 2G Regel oder auch nur 3G, theoretisch ist die Sitzung ja auch während der Arbeitszeit in der Firma.

Ich stehe gerade als BR-Mitglied etwas im Mittelpunkt, allerdings negativ. In letzter Zeit viele Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber gehabt. Ich bin im Moment nur ein mal geimpft und möchte nur vorbereitet sein, falls mir jemand sagen sollte, dass ich nicht an der Sitzung teilnehmen darf weil ich nicht geimpft bin. Gibt es da Argumente gegen? Wie kann ich bei so einem Fall argumentieren? Steht irgendwo etwas gesetzlich?

Danke im Voraus.

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Community-Antworten (3)

D
DummerHund

06.12.2021 um 21:03 Uhr

Hier gilt zu der Sitzung auch die 3 G Regel, da sie ja wohl auf dem Gelände des Betriebes stattfindet.

E
Erbsenzähler

07.12.2021 um 07:52 Uhr

Ich sehe das genauso wie DummerHund.

Es gibt zum Beispiel auch ein Urteil zu einer 2G Betriebsratssitzung. Da wurde geurteilt, dass ein BRM nicht ausgeschlossen werden darf. Wir halten die ASA-Sitzung auch per Teams ab. Gibt es vielleicht auch diese Möglichkeit?

A
Agassi0

07.12.2021 um 10:17 Uhr

Am Arbeitplatz glt die 3G-Regel. Da Du nur 1mal geimpft bist bisher, musstest Du ja sicherlich einen Test am Eingang machen, um die Firma zu betreten. Sollte der negativ sein, steht Deiner Teilnahme an der Sitzung nichts entgegen.

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