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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

mangelnde Körperhygiene

B
Basty
Aug 2017 bearbeitet

Ich hab da mal ne Frage? Immer wieder beschweren sich Mitarbeiter über einen wegen mangelnder Körperhygiene (sprich er stinkt!). Welche Möglichkeiten hab ich hier als BR.

2.85709

Community-Antworten (9)

H
Hassan

15.02.2011 um 20:04 Uhr

Im Grunde .... keine !

Ausser ihr sprecht ihn drauf an ;-)

W
wahlvst

15.02.2011 um 20:07 Uhr

Hassan, schon einmal was von Störung des Betriebsfrieden gehört???

H
Hassan

15.02.2011 um 20:12 Uhr

Hast du einen Knall ?

Schon mal das Grundgesetz gelesen ?

Bleib aufn Teppich...

W
wahlvst

15.02.2011 um 20:22 Uhr

Hassan,

ich würde Dir doch einmal den Blick ins BetrVG

Wenn also die "Gerüche" durch mangelnde Hygiene entsteht kann man handeln.

H
Hassan

15.02.2011 um 20:23 Uhr

Sorry, das mit dem Knall nehme ich zurück,sei mir nicht böse .... ;-)

K
Kölner

15.02.2011 um 20:24 Uhr

@wahlvst Aber mir dem Knall ist es dann doch nicht so weit her: Was reitet Dich, dass Du auf den Betriebsfrieden kommst? Je nach Lage kann das auch Mobbing sein oder ne Krankheit oder Unsauberkeit...

W
wahlvst

15.02.2011 um 20:43 Uhr

Also auch dem Kölner,

wenn das Ganze auf Unsauberkeit des AN, also mangekde Hygiene beruht kann es sofern er nach Ansprache es nicht abstellt, was da ja dann möglich wäre, den Sachverhalt der "Störung des Betriebsfrieden" erfüllen.

Da ja "Basty" nicht zur möglichen Ursache schreibt und Hassan "Im Grunde .... keine !" schreibt musste dieser Hinweis gestattet sein.

Was dann das Ganze mit dem GG zu tun haben soll kann ich nicht nachvollziehen. Auch nicht mit dem Begriff "Persönlichkeitsrechte". Denn auch dieses greift nur so lange dadurch ander nicht beeinträchtigt werden.

Im Gegenteil mangelnde Hygien kann sogar zur Gesundheitsgefährdung anderer führen. Je mach dem wo ein solcher AN dann arbeitet, könnte sogar der AG Problem durch Aufsichtsbehörden bekommen.

Also, ohne genaue Fakten nur Glaskugelantworten.

Es gibt ja sogar ganz aktulle Gerichtsentscheidungen wonach der AG sogar nicht nur die Oberbekleidung vorschreiben darf sondern auch das darunter.

Arbeitgeber darf über Unterwäsche entscheiden http://www.faz.net/s/RubA5A53ED802AB47C6AFC5F33A9E1AA71F/Doc~EAA53DADE53044290AAF6CF8958E5B0C7~ATpl~Ecommon~Scontent.html

LAG Köln (Az.: 3 TaBV 15/10).

I
Immie

15.02.2011 um 21:23 Uhr

Arbeitgeber darf über Unterwäsche entscheiden http://www.faz.net/s/RubA5A53ED802AB47C6AFC5F33A9E1AA71F/Doc~EAA53DADE53044290AAF6CF8958E5B0C7~ATpl~Ecommon~Scontent.html LAG Köln (Az.: 3 TaBV 15/10).

Der Arbeitgeber kann über die Farbe entscheiden... aber von "Wechselfrequenz" steht da nichts.

Du schießt mit einer Pumpgun auf Mäuse...

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