mangelnde Körperhygiene
Ich hab da mal ne Frage? Immer wieder beschweren sich Mitarbeiter über einen wegen mangelnder Körperhygiene (sprich er stinkt!). Welche Möglichkeiten hab ich hier als BR.
Community-Antworten (9)
15.02.2011 um 20:04 Uhr
Im Grunde .... keine !
Ausser ihr sprecht ihn drauf an ;-)
15.02.2011 um 20:07 Uhr
Hassan, schon einmal was von Störung des Betriebsfrieden gehört???
15.02.2011 um 20:12 Uhr
Hast du einen Knall ?
Schon mal das Grundgesetz gelesen ?
Bleib aufn Teppich...
15.02.2011 um 20:22 Uhr
Hassan,
ich würde Dir doch einmal den Blick ins BetrVG
Wenn also die "Gerüche" durch mangelnde Hygiene entsteht kann man handeln.
15.02.2011 um 20:23 Uhr
Sorry, das mit dem Knall nehme ich zurück,sei mir nicht böse .... ;-)
15.02.2011 um 20:24 Uhr
@wahlvst Aber mir dem Knall ist es dann doch nicht so weit her: Was reitet Dich, dass Du auf den Betriebsfrieden kommst? Je nach Lage kann das auch Mobbing sein oder ne Krankheit oder Unsauberkeit...
15.02.2011 um 20:34 Uhr
15.02.2011 um 20:43 Uhr
Also auch dem Kölner,
wenn das Ganze auf Unsauberkeit des AN, also mangekde Hygiene beruht kann es sofern er nach Ansprache es nicht abstellt, was da ja dann möglich wäre, den Sachverhalt der "Störung des Betriebsfrieden" erfüllen.
Da ja "Basty" nicht zur möglichen Ursache schreibt und Hassan "Im Grunde .... keine !" schreibt musste dieser Hinweis gestattet sein.
Was dann das Ganze mit dem GG zu tun haben soll kann ich nicht nachvollziehen. Auch nicht mit dem Begriff "Persönlichkeitsrechte". Denn auch dieses greift nur so lange dadurch ander nicht beeinträchtigt werden.
Im Gegenteil mangelnde Hygien kann sogar zur Gesundheitsgefährdung anderer führen. Je mach dem wo ein solcher AN dann arbeitet, könnte sogar der AG Problem durch Aufsichtsbehörden bekommen.
Also, ohne genaue Fakten nur Glaskugelantworten.
Es gibt ja sogar ganz aktulle Gerichtsentscheidungen wonach der AG sogar nicht nur die Oberbekleidung vorschreiben darf sondern auch das darunter.
Arbeitgeber darf über Unterwäsche entscheiden http://www.faz.net/s/RubA5A53ED802AB47C6AFC5F33A9E1AA71F/Doc~EAA53DADE53044290AAF6CF8958E5B0C7~ATpl~Ecommon~Scontent.html
LAG Köln (Az.: 3 TaBV 15/10).
15.02.2011 um 21:23 Uhr
Arbeitgeber darf über Unterwäsche entscheiden http://www.faz.net/s/RubA5A53ED802AB47C6AFC5F33A9E1AA71F/Doc~EAA53DADE53044290AAF6CF8958E5B0C7~ATpl~Ecommon~Scontent.html LAG Köln (Az.: 3 TaBV 15/10).
Der Arbeitgeber kann über die Farbe entscheiden... aber von "Wechselfrequenz" steht da nichts.
Du schießt mit einer Pumpgun auf Mäuse...
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