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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

mangelnde Körperhygiene die 2te

H
Hassan
Aug 2017 bearbeitet

Ich bleibe dabei ...

Bei mangelnder Körperhygiene könntet ihr vieleicht durch die Blume sprechen ;-)

Rechtlich gibt es da nichts !

Er/sie ist auch wenn es (in euren Nasen)stinkt,ein Mensch mit Rechten !!!

Bleibt Fair ;-)

1.99809

Community-Antworten (9)

W
wahlvst

15.02.2011 um 20:45 Uhr

Doch der AG kann ihn sogar nach Hause schicken! Bei mangelnder aber zumutbarer Körperhygiene!

Je nachdem woe er arbeitet könnten auch die Aufsichtbehörde den AG hierzu verpflichten.

W
wahlvst

15.02.2011 um 21:15 Uhr

Hassan,

habe im übrigen nicht gesagt, dass man erst einmal mit dem Koll. reden sollte!

S
sueton

15.02.2011 um 21:45 Uhr

Hallo Wahlvst !

Endlich !!!

Respekt,ehrlich;ich habe schon befürchtet,daß vor lauter Paragraphen,Gesetzen und weiß der Kuckuck keiner auf das nächstliegende (menschliche) kommt.

Grüsse,sueton

W
wahlvst

15.02.2011 um 22:02 Uhr

..wieso endlich? Habe doch nur auf eine Aussage reagiert. Wenn unklare Fragestellungen erfolgen kann man auch nur unklar antworten. Da dann die Aussage "nichts" nicht abschließend war musste der Hinweis erfolgen, da es u.U. so sein kann.

K
Kölner

15.02.2011 um 22:36 Uhr

@wahlvst 'habe im übrigen nicht gesagt, dass man erst einmal mit dem Koll. reden sollte!' Klasse! Nicht mit dem Kollegen reden und direkt verurteilen - es lebe der Mob und der wilde Westen!

I
Immie

15.02.2011 um 22:41 Uhr

Süss...

wahlvst sagt: Man sollte nicht mit dem Kollegen sprechen.

und

sueton möchte so gerne an das Gute glauben das er sagt: Schön das du mit dem Kollegen reden würdest.

Ihr seid echt klasse. Ein schönes Beispiel für: -Ich lese nicht richtig -Ich lese nur was ich lesen will -Egal was du schreibst, ich verstehe dich -ich habe Probleme mit der Litotes, aber egal ...

W
wahlvst

15.02.2011 um 23:04 Uhr

Kölner und auch andere

habe ich geschrieben "Nicht reden sondern gleich draufhauen???" Nein, ich habe nur auf eine Möglichkeit des Handelns hingeiwesen. Nicht aber welche man zu erst anwenden soll. Auch ich würde selbstverständlich erst einmal es mit reden versuchen.

Also dann der Einwand von Hassan und der mir nicht verständliche Hinweis auf das GG kam, habe ich das Thema "Betriebsfrieden" begründet und den weiteren Hinweis was AG können oder ggf. sogar müssen gegeben. Alles einfach nur der Vollständigkeit des Themas wegen.

Doch manchmal will man einfach etwas nicht richtig lesen und verstehen, ja geht mir teils auch so. Weiter, gebe ich ja gerne zu, dass ich manchmal auch gerne "eben nicht mit Watte werfen will". Solches kann doch anregend sein.

Es ist halt so, die Welt ist nicht immer nur rosarot, sondern auch mal ganz tief schwarz.

W
wahlvst

15.02.2011 um 23:08 Uhr

Imme:

Arbeitgeber darf über Unterwäsche entscheiden http://www.faz.net/s/RubA5A53ED802AB47C6AFC5F33A9E1AA71F/Doc~EAA53DADE53044290AAF6CF8958E5B0C7~ATpl~Ecommon~Scontent.html LAG Köln (Az.: 3 TaBV 15/10).

Der Arbeitgeber kann über die Farbe entscheiden... aber von "Wechselfrequenz" steht da nichts.

Du schießt mit einer Pumpgun auf Mäuse... Antwort 9 Erstellt am 15.02.2011 um 20:23 Uhr von Immie

Nach diesem Urteil kann der AG schon auch hier auf dieses Thema einwirken, denn das Urteil behandlet ja das "Erscheinungsbild" und wer die "Wechselfrequenz" so lasch handelt, dass das Aussehen meklich beeinträchtigt wird, kann nach diesem Urteil der AG handeln.

Muss aber auch eingestehen, dass ich dieses Urteil auch erst einmal mehrfach lesen musste weil ich nicht geglaubt hätte, dass hier ein LAG dem AG dieses einräumt. Vor allem da es eben nicht nur die "Oberwäsche" betrifft.

Also Imme, auch mal den Hintergrund des Urteils und das auf was und warum darf der AG hier Einfluss nehmen beachten??

H
Hassan

16.02.2011 um 06:25 Uhr

Erstellt am 15.02.2011 um 17:06 Uhr von Basty

Welche Möglichkeiten hab ich hier als BR.

@wahlvst

Du schreibst völlig am Thema vorbei !

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