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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mangelnde Mitarbeit eines BR-Kollegen - was tun?

B
BRS
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forum, wie würdet Ihr reagieren, wenn ein BR-Mitglied sich weigert Schulungen zu machen, in keinem Ausschuss mitarbeiten will und auch sonst nicht mitarbeitet?

Gruß BRS

3.150010

Community-Antworten (10)

N
nina

24.03.2006 um 14:05 Uhr

Hallo,

so eins haben wir auch. Schulungen hat es zwar mitgemacht, sonst ist aber Funkstille. Ich habe schon drei viermal versucht, sie mit vermehrt einzubinden und auch schon direkt gesagt, dass sie auch ruhig mal den Mund aufmachen darf - kommt aber nix. Da kann man nüscht machen. Sojemanden muss man halt mitschleifen - wie im "richtigen" Leben.

Viele Grüße

nina

D
DocPille

24.03.2006 um 14:11 Uhr

Sowas hatten wir auch mal.Wenn sich der Rest des Gremiuns einig ist,bei einer Betriebsratssitzung wo ein Beschluss notwendig ist,aber nicht zustande kommt,denjenigen mit weiteren Nachforschungen beauftragen. Dann muss er,ob er will oder nicht,sich mit den Gesetzen befassen.Ansonstenhilft nur noch die Androhung mit dem Arbeitsgericht. Das wirkt meistens.

T
tom

24.03.2006 um 14:16 Uhr

@DocPille Verständnisfrage (wenn auch sicher Stilfrage): Was genau soll denn angedroht werden? Oder nur "leere Worte" als Mittel zur Motivation?

D
DocPille

24.03.2006 um 14:18 Uhr

@tom

Androhen Arbeitsgericht,entfernung aus dem Betriebsrat.

P
pit47

24.03.2006 um 14:24 Uhr

Hallo BRS, der BR kann nach § 23 BetrVG prüfen, ob dieses Mitglied ausgeschlossen werden soll.

T
tom

24.03.2006 um 14:33 Uhr

Nix machen ist keine GROBE Verletzung i.S. §23 BetrVG !!! (leider?)

M
Mona-Lisa

24.03.2006 um 15:02 Uhr

hallo BRS, eine ganz einfache Frage an dich: habt ihr mit dem betroffenen BR - Mitglied mal gesprochen, warum diese Weigerung? Mona-Lisa

R
Rollie

24.03.2006 um 18:18 Uhr

Nicht die feine Art, aber vielleicht auch ein Weg, an einer Betriebsversammlung einmal die Arbeit des Betriebsrats und der einzelnen Betriebsräte den Mitarbeitern beleuchten, denn die interessieren sich bestimmt dafür, was ihre Vertreter außer Kaffee trinken so treiben.

Da kann man dann auch Ausschußarbeiten, Ausarbeitungen, Sprechstunden, Teilnahme an Schulungen hervorheben und rhetorisch gut verpackt den leider etwas mangelnden Einsatz fauler Mitläufer dezent erwähnen.

B
BRS

24.03.2006 um 19:34 Uhr

@Mona-Lisa Klar haben wir mit ihm gesprochen. Er ist auch schon länger BR, und ist jetzt wieder gewählt worden. Zwar nur knapp, aber er ist drin. Vorher war das aber auch nicht anders.

Wir haben jetzt einen Beschluss gefasst, dass wir ein Inhouse-Seminar veranstalten, damit alle die neu "drin" sind, wenigstens erstmal das Grundwissen erlangen (4 "Neue"), und niemand mehr eine Ausrede hat, ein Seminar nicht zu besuchen. Selbst daran will er nicht teilnehmen. Wir sind ein bissel ratlos.

Gruss BRS

RI
Ramses II

24.03.2006 um 23:29 Uhr

Das Verweigern von Schulungen ist ein grober Verstoß der den Ausschluß aus dem BR rechtfertigen KANN.

Allerdings dürfte solch ein Verfahren in aller Regel ausgehen wie das Hornberger Schießen. Das Betriebsratsmitglied wird vermutlich, da ihm ja an den Vorteilen des BR-Lebens gelegen ist, sofort wenn er merkt, dass es ihm an den Kragen geht, ein Seminar buchen.

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